Präambel
1. Die Mitgliederversammlung des DOSB vom 4. Dezember 2010 hat in Punkt 3 für die Jahre ab 2014 beschlossen:
„In den Bestandserhebungen der Landessportbünde (A-Zahlen) sind alle Vereinsmitglieder – nach Geschlechtern getrennt – jahrgangsweise zu erfassen. Eine Unterscheidung in „aktive“ und „passive“ Mitglieder bzw. zeitlich befristete Mitgliedschaften erfolgt nicht.“
2. Unter Punkt 7 wurde beschlossen:
„Die Landesfachverbände erheben ihre Beiträge in Eigenregie. Es erfolgt aber nur eine zentral koordinierte Bestandserhebung durch die Landessportbünde. Die Landesfachverbände greifen auf die durch die Landessportbünde erhobenen Daten zurück.“
Quelle jeweils https://www.dosb.de/sonderseiten/news/news-detail/news/einheitliche-bestandserhebung-beschlossen
3. Der NW RV erhebt seit 2015 auf Basis der vom LSB NRW importierten Bestandsmeldungen seiner Vereine an den LSB die Beiträge des NW RV und erfüllt damit die Vorgabe des DOSB.
Einstimmiger Beschluss des Präsidiums des NW RV vom 30.10.2023:
Der NW RV stellt dem Deutschen Ruderverband (DRV) die Bestandsmeldungen seiner Vereine, die Mitglied im DRV (DRV-Vereine) sind, an den LSB-NRW zum 01.01.2024 digital auf der SAMS-Plattform zur Verfügung, damit auf deren Basis die DRV-Beiträge 2024 für die DRV-Vereine im NW RV erhoben werden.
Damit entfällt die bisher notwendige, zusätzliche jeweils eigene jährliche Bestandsmeldung der DRV-Vereine im NW RV an den DRV.
Der NW RV informiert seine Vereine in der ersten Novemberhälfte hierzu umfassend. Der Verein soll die Möglichkeit bekommen, diesem Verfahren bis zum 15. Dezember 2023 zu widersprechen.
Die Bestandsmeldungen der Nicht-DRV-Vereine im NW RV werden vom NW RV dem DRV nicht zur Verfügung gestellt.
2023.30.10 Beschlussfassung Präsidium NW RV LSB Bestandsmeldungen = Bestandsmeldungen an DRV.pdf
veröffentlicht am Sonntag, 12. November 2023 um 11:57; erstellt von Hummels, Wilhelm
letzte Änderung: 12.11.23 12:01