Sehr geehrte Verantwortungsträger*innen, liebe Ruderfreunde,
am 17.12.2020 hat der Deutsche Bundestag Änderungen und Ergänzungen des Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossen, die am 28.02.2021 in Kraft treten werden.
Die Änderungen und Ergänzungen des seit Frühjahr 2020 geltenden Gesetzes sollen insbesondere die Rechtssicherheit verstärken, u.a. da im neuen Absatz 2a für die Vorstandsmitglieder klargestellt wird, dass sie die ordentliche Mitgliederversammlung aufschieben können, solange Präsenzversammlungen nicht möglich sind und eine virtuelle Mitgliederversammlung nicht mit zumutbarem Aufwand für den Verein und die Mitglieder durchgeführt werden kann. Eine kurze Erläuterung zu den Änderungen und Ergänzungen findet Ihr/Sie in der Anlage.
Die Führungsakademie des DOSB hat im Zusammenhang mit den gesetzlichen Regelungen eine umfassende Broschüre herausgegeben, die der NW RV jedem Vorstand nicht nur unter Covid-19-Gesichtspunkten empfehlen möchte, da vor allem das Thema Mitgliederversammlung herausgearbeitet wird und besonders auch Hilfestellungen bei hybriden und virtuellen Versammlungen verarbeitet sind.
Die Broschüre kann dort für 10 € inkl. Updateservice bestellt werden.
Kommt/kommen Sie gut durch die Zeit und bleiben Sie/bleibt gesund!
NW RV Vorstand
Wilhelm Hummels
veröffentlicht am Sonntag, 31. Januar 2021 um 10:47; erstellt von Hummels, Wilhelm
letzte Änderung: 31.01.21 10:49