• Alexandra Föster
    NW A19 Bilder der Woche
    von Meschede über das NRW TEAM zur Weltspitze
    01.09.2023 09:07
  • in Reih und Glied
    NW A19 Bilder der Woche
    ein seltener Anblick des Bootsplatzes am Beetzsee
    27.06.2019 10:21
  • KIRCHBOOT.NRW am Haken
    NW A19 Bilder der Woche
    Highway to Heaven oder über dem Wasser wird die Freiheit ......
    08.10.2018 16:59
  • WM 2018 Plovdiv
    NW A19 Bilder der Woche
    Weißenfeld mal wieder als Erster im Ziel, der Kopf ist noch drauf.
    18.09.2018 10:18
  • RBL Leipzig
    NW A19 Bilder der Woche
    Hände zum Himmel ....
    22.08.2018 17:55
  • RBL auf Mindener Wasserkreuz
    NW A19 Bilder der Woche
    Näher dran geht nicht !
    11.07.2018 18:24
  • Deutschland-Achter 2018
    NW A19 Bilder der Woche
    heute hinter der Rampe, Morgen auf dem Podest
    03.05.2018 15:21
  • Baldeneysee: Kanadische Gänse
    NW A19 Bilder der Woche
    statt kanadischer Wasserpest (Elodea canadensis)
    25.04.2018 16:25
  • D8+ Weltmeister 2017
    NW A19 Bilder der Woche
    die Hände zum Himmel,.., wir sind endlich wieder Weltmeister !
    02.10.2017 17:11
  • U19 WM 2017 Trakai
    NW A19 Bilder der Woche
    pure Siegesfreude im Achter, besonders bei den 5 Westfalen an Bord
    07.08.2017 08:01
  • 99. Hügelregatta Essen
    NW A19 Bilder der Woche
    immer im Hintergrund: Villa Hügel
    16.05.2017 18:04
  • Staelberg Geschwister 8+1
    NW A19 Bilder der Woche
    der Crefelder RC ist zu beneiden !
    20.03.2017 09:33

LSB Corona Update 2/2022

NW E10 Verband

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir hatten in unserem Corona-Update 1/2022 vom 3. Januar angekündigt, uns für Verbesserungen für Sportvereine bei den Zugangsbeschränkungen zum Sport einzusetzen. Das ist gelungen und wir danken Frau Staatssekretärin Milz und Herrn Ministerpräsident Wüst für ihren Einsatz und die klare Aussage, dass Sport auch und gerade unter Pandemiebedingungen sehr wichtig für die Menschen ist.

Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13. Januar in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports:

·         Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+

·         Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+

·         Zulassung von Zuschauern auch bei überregionalen Sportveranstaltungen

·         Stehplatznutzung für Zuschauer möglich, wenn es keine Sitzplätze gibt

·         Beaufsichtigte Selbsttest (Vor-Ort-Test) in Sportvereinen durchgängig möglich

Im Einzelnen:

1. Nachweis der Immunisierung und Testung für Kinder und Jugendliche

·         Bis zum Schuleintritt: Kinder gelten als immunisiert und getestet, Altersnachweis erforderlich (Glaubhaftmachung durch Eltern reicht aus).

·         Bis zum 16. Geburtstag: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert und getestet. Altersnachweis erforderlich (Kinderausweis, Schülerausweis o. ä.).

·         Ab 16. Geburtstag: Jugendliche gelten (ab dem 17.01.2022) nicht mehr als immunisiert. Soweit sie Schüler sind, gelten sie als getestet, Schülerausweis erforderlich.

2. Sport im Freien: 2G

Für die gemeinsame Sportausübung draußen gilt unverändert, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen). Für Teilnehmer an Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen des organisierten Sports (inkl. aller Kaderathleten an Stützpunkten), die (Achtung neu!) über eine erste Impfung verfügen, gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als Nachweis. Dies ist eine Verschärfung der bisherigen seit November geltenden Regelung, die aus unserer Sicht aber verhältnismäßig ist. Für Profisportler gilt aufgrund des Schutzes der Berufsausübung weiterhin die alte Regel (also auch ohne erste Impfung), bis eine neue bundesgesetzliche Regelung für Beschäftigte vorliegt.

3. Sport drinnen: 2G+

Für Sport in Innenräumen gilt ausnahmslos 2G+. Aber:

·         Der Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Boosterung“) ersetzt den zusätzlichen Test.

·         Sportvereine können beaufsichtigte Selbsttests („Vor-Ort-Testung“) durchführen, die für das nachfolgende Sportangebot gültig sind. Siehe hierzu Anhang „Hygiene- und Infektionsschutzregeln zur Corona-Schutzverordnung NRW“.

Für Teilnehmer an Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen des organisierten Sports (inkl. aller Kaderathleten an Stützpunkten), die (Achtung neu!) über eine erste Impfung verfügen, gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als Nachweis. Für Profisportler gilt aufgrund des Schutzes der Berufsausübung weiterhin die alte Regel (also auch ohne erste Impfung), bis eine neue bundesgesetzliche Regelung für Beschäftigte vorliegt.

Für begleitende Eltern (Kind bringen, abholen, zuschauen) gilt 2G, in Hallenbädern 2G+.

Für Übungsleiter und Trainer bei Vereinsangeboten ist auf und in allen Sportstätten, auch in öffentlichen Hallenbädern, §4 (4) der Corona-Schutzverordnung anwendbar, das heißt, für sie gilt 3G. Nicht immunisierte Übungsleiter und Trainer müssen während der gesamten Dauer ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.

4. Zuschauer

·         Das Zuschauerverbot für überregionale Sportveranstaltungen entfällt.

·         Oberhalb einer absoluten Zahl von 250 Personen darf die zusätzliche Auslastung bei höchstens 50 Prozent der über 250 Personen hinausgehenden regulären Höchstkapazität liegen; insgesamt sind aber höchstens 750 Personen zugelassen.

·         Die vorgenannten Zahlen umfassen Sportler und Zuschauer. Personal (Trainer, Übungsleiter, Schiedsrichter, Ordner, Sicherheitskräfte etc.) wird nicht mitgezählt. Profisportler gelten als Beschäftigte und werden ebenfalls nicht mitgezählt.

·         Soweit für alle zulässigen Personen Sitzplätze vorhanden sind, dürfen Stehplätze nicht besetzt werden.

·         Für alle Zuschauer gilt drinnen und draußen 2G.

·         Sanitäranlagen sind mit den oben genannten Zugangsvoraussetzungen nutzbar (also: bei Nebenräumen von offenen Sportanlagen mit 2G, drinnen mit 2G+ für Sportler und 2G für Zuschauer).

Insgesamt bedeutet die neue Ordnung eine deutliche Erleichterung für Sportvereine und Sporttreibende, und das trotz der hohen Inzidenzlage. Alle Regelungen haben wir in einer Tabelle zusammengefasst, die dieser Mail als Anhang beigefügt ist und die Ihnen die Übersicht erleichtern soll.

Bitte bleiben Sie weiterhin vorsichtig und achten Sie konsequent auf die AHA-L-Regeln (Abstand, Hygiene, Maske, Lüften)!

Mit freundlichem Gruß

Ihr                                  Ihr

Stefan Klett                    Dr. Christoph Niessen

Präsident                        Vorstandsvorsitzender

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Übersicht.pdf

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2022-01-11_coronaschvo-vom-11.01.2022.pdf

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Anhänge:

2022-01-11_coronaschvo-vom-11.01.2022.pdf (156 kB)
2022-01-11_anlage-zur-coronaschvo-vom-11.01.2022.pdf (96 kB)
Übersicht.pdf (15 kB)

veröffentlicht am Dienstag, 11. Januar 2022 um 21:59; erstellt von Hummels, Wilhelm
letzte Änderung: 11.01.22 22:01

Kampagnen

Prävention sexualisierter Gewalt

Die Prävention sexualisierter Gewalt hat im organisierten Sport höchste Priorität.

Der NW RV hat dazu eine spezielle Seite eingerichtet, die sie hier finden.

Dort sind auch die Verlinkungen auf die entsprechenden Seiten/Unterlagen des DOSB, der DSJ, LSB NRW u.a. zu finden.

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