NW RV-Vereinbarung mit der ARAG-Sportversicherung schließt Jahrzehnte bekannte Lücken

NW E10 Verband

Der Nordrhein-Westfälische Ruder-Verband schließt mit der ARAG Sportversicherung eine Vereinbarung über Spezifika im Rudersport und damit seit Jahrzehnten bekannte Lücken.

Seit der Hügelregatta im Jahre 1992 war das Problem den Spezialisten bewusst. Da der deutsche Zweier in einem Boot des Verbandes fuhr, als der Unfall mit Silken Laumann, der kanadischen Einerweltmeisterin und Olympiahoffnung passierte, hat die Sporthilfe es abgelehnt, den Haftpflichtschaden zu begleichen.

Die Sporthilfe als Versicherung der Vereine hat es seitdem immer wieder die Schadenregulierung verweigert, wenn der Schaden durch Ruderer verursacht, die in Booten, die nicht im zivilrechtlichen Eigentum der Vereine ruderten. Vielen in den Vereinen war dieses nicht bekannt, der DRV hat mit Hinweis „Ländersache“ sich dieses seit 25 Jahren evidenten Themas nicht angenommen. Sicherlich mehr als 20 % des Rudersportes wird in Renn- und Fahrgemeinschaften ausgeführt, eine Konstellation, die den Meisten versicherungstechnisch nicht bewusst war.

Mit der neuen Vereinbarung werden geliehene und nicht von gewerbsmäßig tätigen Verleihern gemietete Booten – in der Praxis meistens Vereinsboote gegen Rollsitzgeld – wie eigene behandelt.

Ein weiteres Problem war die Delegation. Da die ARAG-Sportversicherung die Tätigkeit der Vereine versichert, wurde als Abgrenzung zum „Nicht-Vereinssport“ die Begrifflichkeit Delegation durch den Verein entwickelt. Dies ist den Ruderern fremd, weil sich wohl alle Ruderer als Vereinssportler definieren. Der Hinweis auf den Radfahrer, der in der Woche allein und am Wochenende für den Verein fährt, zeigt aus der Sicht der Sportversicherung die Notwendigkeit einer Abgrenzung.

Für den Rudersport kann die Delegation in Zukunft durch die Eintragung ins Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Es kommt dabei auf die Eintragungsfähigkeit an, sodass Fahrten auch nachträglich eingetragen werden können – z.B. nach Wanderfahrten.

Im Hochschulsport deckt die ARAG-Sportversicherung nun das Training ab, aber nicht den Start für eine Hochschule, die selbst nicht als Mitglied diesen Versicherungsschutz in Anspruch nimmt.

Für die Vereine enthält die Vereinbarung auch allgemeine Hinweise zum besseren Verständnis und die Empfehlung, für  Bootsanhänger eigene Haftpflichtversicherungen abzuschließen.

Nach 15 Monaten Verhandlungen konnte Wilhelm Hummels als Verhandlungsführer auf dem Verbandstag des NW RV am 26.03.2017 diese Vereinbarung vorstellen. Dabei wies er daraufhin, dass die ARAG-Sportversicherung diese Vereinbarung bereits als allgemeinverbindlich erklärt hat für die Bundesländer, in denen die ARAG Träger der Sportversicherung ist.

Die über 50 Vereinsvertreter des Verbandstages waren sehr positiv überrascht über die für die Ruderwelt gefundenen Lösungen.

Damit hat der DRV das Problem zumindest für die meisten Landesruderverbände gelöst bekommen. Wilhelm Hummels wies ausdrücklich darauf hin, dass die Verhandlungen auf Seiten der ARAG-Sportversicherung stets konstruktiv geführt wurden.

Weitere Einzelheiten, Erläuterungen, Hinweise und Versicherungsausschlüsse ergeben sich aus der Vereinbarung.

Wilhelm Hummels, 27.03.2017

Anhänge:

ARAG Sportversicherung_NW RV Vereinbarung zu Spezifika im Rudersport.pdf (115 kB)

veröffentlicht am Montag, 27. März 2017 um 14:48; erstellt von Hummels, Wilhelm
letzte Änderung: 13.07.17 19:39

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