Datenschutz im Verein und im Sportbetrieb: Semniar am 1.05.

NW E10 Verband

Der 25.05.2018 naht. Ab diesem Datum gelten europaweit die Vorschriften und Maßgaben nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung sowie das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom 30.06.2017.

Selbstverständlich gilt die DSGVO auch für Vereine und Verbände.

Unsere Vereine sollten spätestens jetzt damit anfangen, sich mit den neuen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung vertraut zu machen, und die notwendigen Anpassungen und die Umstellung vornehmen.

Ein Verein muss immer dann einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn in der Regel mindestens zehn Personen im Verein ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Dies ist in § 38 BDSG-neu geregelt worden.

Selbstverständlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Um unseren Vereinen Handlungsnotwendigkeiten und -vorschläge zu unterbreiten, bieten wir kurzfristig ein Datenschutzseminar an.

Hierzu ist es uns gelungen, eine profilierte Referentin zu gewinnen. Frau Nasanin Bahmani ist nicht nur für den LSB-NRW tätig ist sondern auch selbst Datenschutzbeauftragte für den Fußballverein ihres Sohnes in Münster.

Leider war auf absehbare Zeit kein Wochenendtermin mehr zu bekommen. Deshalb der 1. Mai.

Insofern können wir versprechen, dass nicht Gesetzestexte runtergebetet werden, sondern praktische Hinweise gegeben auch auf den Grad der Gefährungdungspotentiale, die sich in den Vereinen auftun.

Da auch der Datenschutz bei der Sportausübung Thema sein wird, wird dieses Seminar als Fortbildung für den C-Trainer-Schein anerkannt.

.

Anmeldung zum Seminar

veröffentlicht am Montag, 12. März 2018 um 17:58; erstellt von Hummels, Wilhelm
letzte Änderung: 12.03.18 19:05

Kampagnen

wichtige Mitteilungen