LSB Corona Update 14/2021

NW E10 Verband

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch zu den mit unserem Corona-Update 13/2021 mitgeteilten Regeln für den Sport, die seit dem 28. Mai gelten, hat es zahlreiche Nachfragen gegeben. Außerdem wurde bereits einen Tag nach Erscheinen der Verordnung eine Überarbeitung vorgenommen. Die resultierenden Fragen greifen wir im Folgenden auf (beachten Sie bitte auch die beigefügte, aktualisierte Orientierungshilfe):

„Mitnahme“ von Erlaubnissen von Inzidenzstufe zu Inzidenzstufe

Wichtig ist in der neuen Systematik der drei Inzidenzstufen, dass die Erlaubnisse aus Stufe 3 in die Stufe 2, und die Erlaubnisse aus den Stufen 3 und 2 in die Stufe 1 „mitgenommen“ werden. Dies wurde von vielen Lesern*innen nicht nachvollzogen und wir haben daher an einigen Stellen die Erlaubnisse der Vorstufen in der nächsten Stufe noch einmal explizit aufgeführt. So bleibt zum Beispiel die in Stufe 3 geltende Testfreiheit für kontaktfreien Sport mit bis zu 25 Personen draußen und Kontaktsport draußen von Kinder-/Jugendgruppen bis einschließlich 18 Jahre in den Stufen 2 und 1 selbstverständlich erhalten.

Anfängerschwimmausbildung in Freibädern

Die Zahl der zugelassenen Kinder wurde von 20 Kinder auf 25 erhöht (in Schwimmhallen unverändert 10).

Umfang der Anfängerschwimmausbildung

Klargestellt wurde durch das MAGS NRW, dass unter die Anfängerschwimmausbildung auch Seepferdchenkurse und die Bronzekurse fallen.

Tests

Besonders viele Fragen haben uns zum Thema „Tests“ erreicht. Um Ihnen hier die Übersicht zu erleichtern, haben wir in der beigefügten Tabelle, welche zusammen mit der o. g. Orientierungshilfe zum Sportbetrieb zu betrachten ist, die Informationen zur Testpflicht im Sport noch einmal separat aufgeführt.

Grundsätzlich sind Tests aus anerkannten Testzentren oder begleitete Selbsttests (jeweils mit schriftlicher Bestätigung) notwendig. Reine persönliche Selbsttests reichen nicht aus! Nach der Neuregelung der Schultestungen sollen Schüler*innen nun auch schriftliche Testbescheinigungen durch die Schulen erhalten und diese dann zur Teilnahme am Vereinssport vorlegen können. Nach der Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung besteht außerdem die Möglichkeit, im Verein selbst begleitete Selbsttests durchzuführen. Die Personen, die diese durchführen, benötigen eine zertifizierte Unterweisung. Nach positiven Erfahrungen in einigen SSB/KSB empfehlen wir den Bünden, zur Klärung der Möglichkeiten und Regularien auf ihre zuständigen Gesundheitsämter zuzugehen.

Zuschauer*innen

Für die Nutzung von Angeboten sieht die CornaSchVO für immunisierte Personen erhebliche Ausnahmen vor. Soweit in der CoronaSchVO z. B. für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Hausstände festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Das gilt aber nicht für die in der CoronaSchVO festgesetzten einrichtungsbezogene Personengrenzen pro Quadratmeter oder anteilige Kapazitätsbegrenzungen (z. B. 1/3 der Normalkapazität etc.).

Die im Corona-Update 13/2021 angekündigte Information zum Bereich Kinder- und Jugendarbeit, Ferienfreizeiten etc. erhalten Sie morgen oder am Freitag mit gesonderter Mail.

Mit freundlichem Gruß

Stefan Klett                    Dr. Christoph Niessen

Präsident                        Vorstandsvorsitzender

LSB Orientierungshilfe Coronaregeln ab 28.05.2021 Stand 01.06.2021

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LSB Tabelle Test-Vorgaben Sport in NRW ab 28.05.2021 Stand 01.06.2021

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2021.05.27_CORONA-Schutzverordnung_ab_28.05.2021

Anhänge:

Test-Vorgaben Sport in NRW ab 28.05.2021 Stand 01.06.2021.pdf (116 kB)
Coronaregeln ab 28.05.2021 Stand 01.06.2021.pdf (121 kB)
2021.05.27_coronaschvo_ab_28.05.2021_lesefassung.pdf (365 kB)

veröffentlicht am Dienstag, 1. Juni 2021 um 16:45; erstellt von Hummels, Wilhelm
letzte Änderung: 01.06.21 17:30

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