LSB Corona Update 11/2021: Inzidenzabhängige Lockerungen

NW E10 Verband

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 ab morgen (15.05.2021) gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), die Sie im Detail unter nachfolgendem Link nachlesen können. Die Veränderungen gegenüber dem vorherigen Stand sind gelb markiert.

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2021.05.12_coronaschvo_ab_15.05.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf

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Die neue CoronaSchVO sieht weitreichende Lockerungen für den Sport vor, sobald die regionale 7-Tage-Inzidenz (also die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt) fünf Werktage hintereinander bei oder unter 100 liegt. Sie beschreibt außerdem bereits jetzt weitere Lockerungen für den Fall, dass die regionale 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt. Wir danken in diesem Zusammenhang der Sportabteilung der Staatskanzlei mit Frau Staatssekretärin Milz an der Spitze für ihren intensiven Einsatz und die einmal mehr vertrauensvolle Zusammenarbeit in den vergangenen Tagen.

 Vorab:

1.      Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 greift unverändert das Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes, siehe hierzu unser 10. Corona-Update vom 03.05.2021.

Regeln für Sportbetrieb bei Inzidenz über 100, Stand 14.5.2021.pdf

2.      Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 gilt die neue CoronaSchVO, s. o.

Regeln für Sportbetrieb bei Inzidenz 50 bis 100, Stand 14.5.2021.pdf

3.      Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 gilt ebenfalls die neue CoronaSchVO, s. o.

Regeln für Sportbetrieb bei Inzidenz unter 50, Stand 14.5.2021.pdf

 Für alle drei Fälle haben wir Ihnen eine Tabelle beigefügt, die Ihnen eine Übersicht über die entsprechenden Regeln für den Sport bietet.

In den vom Land NRW anerkannten Modellregionen kann es für den Sport Regeln geben, die von den allgemeinen Regeln abweichen. Wenden Sie sich für weitere Informationen bitte direkt an Ihren Stadt- oder Kreissportbund. Stand heute gibt es nach unserem Kenntnisstand für den Bereich Sport nur eine aktive Modellregion, nämlich den Kreis Coesfeld.

 Wir freuen uns, dass mit den aktuell sinkenden Inzidenzwerten deutliche Lockerungen für den Vereinssport in NRW in greifbare Nähe rücken. Bitte tragen Sie Alle durch besonnenes Verhalten weiter dazu bei, dass diese positive Entwicklung sich fortsetzen kann.

Bitte leiten Sie unsere Informationen an Ihre Mitgliedsvereine weiter oder machen sie den Vereinen auf andere Weise zugänglich.

Ihnen ein schönes Wochenende und herzliche Grüße

 Ihr                                            Ihr

Stefan Klett                              Dr. Christoph Niessen

Präsident                                 Vorstandsvorsitzender

Anhänge:

Regeln für Sportbetrieb bei Inzidenz unter 50, Stand 14.5.2021.pdf (192 kB)
Regeln für Sportbetrieb bei Inzidenz 50 bis 100, Stand 14.5.2021.pdf (192 kB)
2021.05.12_coronaschvo_ab_15.05.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf (230 kB)
Regeln für Sportbetrieb bei Inzidenz über 100, Stand 14.5.2021.pdf (191 kB)

veröffentlicht am Freitag, 14. Mai 2021 um 22:17; erstellt von Hummels, Wilhelm
letzte Änderung: 14.05.21 23:06

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