Der Vorstand des NW RV hat Vorgaben für die Erfassung von
Teilnehmern an Lehrgängen - für die Bereiche
Leistungssport & Lehre und Ausbildung - und der Anmeldung
erlassen. Die Lehrgangsverantwortlichen sind gehalten, diese
Vorgaben umzusetzen.
Kostenpflichtige Lehrgänge werden per SAMS
abgerechnet. Die Rechnungen sind von den Vereinen
jederzeit auch für zurückliegen Zeiträume abrufbar.
Die Lastschrift wird 3 Wochen nach der Abrechnung
gezogen.