Sehr geehrte Vereinvorstände,
auf dem Verbandstag des NWRV im Frühjahr 2023 haben wir über die Inkraftsetzung des Kinderschutzgesetzes NRW berichtet und die nicht zuletzt daraus abgeleitete Verpflichtung zur Erstellung von Schutzkonzepten auch für die Vereine erläutert. Bis Ende 2024 müssen durch den NW RV als Sportverband und die Vereine, die Mittel aus der Kinder- und Jugendförderung beziehen, diese Schutzkonzepte erstellt sein. Alle anderen Vereine müssen voraussichtlich bis Ende 2026 diesem Ansatz ebenfalls folgen. Aber, die Erstellung eines solchen Konzeptes ist weder Selbstzweck noch Feigenblatt noch juristisches Alibi! Letztlich ist es Ausdruck unseres Selbstverständnisses zum Schutz des Kindeswohls und insgesamt unserer sozialen, moralischen Verantwortung gegenüber den Mitmenschen, die sich uns anvertrauen und in unseren Vereinen Sport treiben wollen.
Es gibt viele Hilfsmittel, Leitfäden, Best Practise, gute Konzepte anderer Vereine. Nutzen Sie diese, um sich mit der Thematik vetraut zu machen und zu sensibilisieren. Abschreiben und einrahmen erfüllen den Zweck aber nicht! Die Anerkennung eines Konzeptes zum Beispiel für die Mitgliedschaft im Qualitätsbündnis des LSB NRW erfordert, richtigerweise, dass das Konzept im Verein mit den relevanten Personen diskutiert und erarbeitet wird. So erfolgt nicht nur eine Sensibilisierung aller für das Thema, vielmehr wird so bereits eine Kultur der Kommunikation, der Sensibilität und des Hinschauens etabliert.
Zentrales Elemente des Konzeptes sind die sportartspezifische und vereinsspezifische Risikoanalyse und das Interventionskonzept. Das Interventionskonzept soll beschreiben, wie mit Ereignissen, Vorkommnissen, Beschwerden umgegangen wird. Nur wer im Vorfeld und fallunabhängig bereits durchdacht hat, wie zu handeln ist, wird in einer "aufgeregten" Krisenlage sicher agieren und der Situation und den Betroffenen gerecht werden können.
Die Erfahrung zeigt, dass diese Fälle an Komplexität kaum zu überbieten sind, meist eine "unentdeckte" Vorgeschichte haben, weite Kreise ziehen und am Ende funktionierende Gemeinschaften nachhaltig zerstören können und dabei Personen betreffen, die an einer in Rede stehenden Aktion gar nicht unmittelbar beteiligt waren.
Schaffen Sie die Voraussetzungen dafür, dass in unseren Vereien eine gute Kultur des Miteinander geschaffen und gewahrt bleibt. Setzen Sie sich mit der Thematik auseinander und beginnen Sie die Arbeit an einem Schutzkonzept. Nutzen Sie dazu die professionelle Unterstützung auch der Stadt-/Kreissportbünde, die Kontakte zu Beratungspersonen herstellen können, die das Land NRW in der Fläche etabliert hat.
Für einen ersten Einstieg in die Thematik nutzen Sie die Rubrik auf unserer Homepage [PSG Präv. Sexual. Gewalt - NWRV (rudern.nrw)] und das hier bereitgestellte kleine Informationpaket.
Für den Vorstand
Frank Baumgard
- Landeskinderschutzgesetz NRW
- Handlungsleitfaden dt. Sportjugend
- Best Practise "Kultur der Achtsamkeit - Fragebogen"
- Best Practise "Kanuverband: Verhaltensstandards für Trainer*innen"
- LSB NRW: Handlungsleitfaden für Vereine
- Best Practise "Leitfaden Turnerbund Erlangen"
- Best Practise "Risikoanalyse im Sportverein"
- LSB NRW "Elternkompass"
- LSB NRW "Kriterien Qualitätbündnis"
- Best Practise "Leitlinien PSG der Stadt München"
- LSB NRW "Auf dem Weg zum Schutzkonzept - Entwurf-Schutzkonzept"
- Best Practise "Risikoanalyse"
- Best Practise "Risikoanalyse - LSB MV"
- Best Practise "Leitfaden Intervention"
- Broschüre Safe Sport - erweitertes Führungszeugnis
- Poster "Täterinnenstrategien"
- Poster "Die Schutzkonzeptentwicklung"
- Poster "Wie ist ein Schutzkonzept aufgebaut?"
- "Das Ehrenamt als Schutz und Kompetenzort"
- "Schutzkonzepte im Ehrenamt"
- "Gefährdungs-und Potenzialanalyse"
veröffentlicht am Mittwoch, 13. Dezember 2023 um 09:26; erstellt von Baumgard, Frank
letzte Änderung: 13.12.23 10:22