Nordrhein-Westfälischer Ruder-Verband e.V.
30. Verbandstag des NW RV bei HANSA Dortmund
Sonntag 19.03.2023, 10.45 Uhr
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Ruderclub Hansa von 1898 e.V. wird 125 Jahre alt
Wir freuen uns, zu unserem 30. Verbandstag einzuladen, der am Sonntag, dem 19.03.2023 – Beginn 10:45 Uhr - stattfindet bei
Ruderclub Hansa von 1898 e.V.
An den Bootshäusern 11, 44147 Dortmund
Tagungsordnung:
1. Begrüßungen
2. Feststellen der Delegierten und der Beschlussfähigkeit
3. Berichte Vorstand
4. Präsidiums und des Vorstands
5. Jahresabschlüsse 2021 und 2022
a. Präsentation
b. Bericht der Kassenprüfer
c. Beschlussfassung
6. Entlastung des Vorstandes und des Präsidiums
7. Ehrungen
8. Satzungsänderungen
9. Beitritt Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport des LSB NRW
10. Mitgliederentwicklung U13 -U19 – Kampagne 500+
11. Wahlen des Vorstandes, Präsidiums und Kassenprüfer
12. Haushaltsplan 2023 und 2024
a. Festsetzung der Beiträge
b. Präsentation
c. Beschlussfassung
13. Anträge
14. Verschiedenes
Anträge zum Verbandstag sind schriftlich mit Begründung spätestens zwei Wochen vor dem Verbandstag den Sprechern über die Geschäftsstelle, Friedrich-Alfred-Allee 25, 47055 Duisburg bzw. mail@nwrv.org einzureichen.
Die Berichte der Ressortverantwortlichen/Aufgabenträger werden auf der Homepage veröffentlicht bzw. auf dem Verbandstag vorgelegt.
Das Schwerpunktthema des diesjährigen Verbandstages soll die Entwicklung der Mitgliederzahlen bei den Jugendlichen sein. Wir haben dort über alles in den letzten 4 bzw. 10 Jahren einen Einbruch, der für die Entwicklung im Leistungssport schon jetzt Auswirkungen hat und erst recht für die Fördersituation nach Paris 2024.
Da Vereine auch Zuwächse verzeichnen, fordern gegenläufige Entwicklungen in Vereinen umso mehr zum Handeln auf. Wir wollen deshalb eine Kampagne starten, um mehr jugendliche Mitglieder bis 2025 zu gewinnen.
500+ ist das Ziel !
Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen betreffen zuerst die satzungstechnische Verankerung des Präventionsbeauftragter für sexualisierte Gewalt (PSG), die durch das NRW-Kinderschutzgesetz erforderlich ist und des Weiteren Klarstellungen, Berücksichtigung aktueller Rechtsprechungen und „COVID“-Gesetzgebungen, redaktionelle Verbesserungen und Erkenntnisse aus der intensiven Arbeit in der Satzungskommission des DRV.
Den ordentlichen Mitgliedern des NWRV gem. § 8 Abs. 2) der Satzung stehen gem. § 20 Abs. 2) folgende Delegiertenstimmen zu:
- Rudervereine, selbständige und unselbstständige Ruderabteilungen von Mehrspartenvereinen, Schülerrudervereine und –riegen:
Für je 50 Mitglieder bis zur Höchstzahl von 100 wird je eine Stimme gewährt, für je weitere 100 Mitglieder je eine weitere Stimme. Angefangene Mitgliederzahlen gelten für voll;
- Schüler- und Jugendruderverbände: je eine Stimme;
- Regattavereine/-verbände: je eine Stimme;
d. Hochschulinstitute: je eine Stimme.
Mitglieder des Präsidiums/des Vorstandes, Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder haben je eine Stimme. Sie können zudem Delegierte der ordentlichen Mitglieder sein. (§ 20 Abs. 3)
Die ordentlichen Mitglieder können ihre Stimmen übertragen. Ein Delegierter kann maximal 15 Stimmen auf sich vereinen (§ 20 Abs. 4). Jeder Delegierte muss seine Stimmberechtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, die vom 26èr Vorstand des entsendenden ordentlichen Mitglieds entsprechend der im Vereinsregister eingetragenen Vertretungsregelung unterzeichnet sein muss. Die Vollmacht muss die Erklärung enthalten, dass die delegierte Person bei der Ausübung ihrer Vertretung nicht gehindert ist, im Rahmen ihres Auftrages selbständige Entscheidungen zu treffen. (§20 Abs. 5).
Für die Berechnung des Delegiertenschlüssels ist die Bestandserhebung des LSB NRW zum 01.01. des Jahres in dem der Verbandstag stattfindet, maßgeblich (§ 20 Abs. 2).
Der Verbandstag ist beschlussfähig, wenn er ordentlich einberufen worden ist; maßgebend ist die Veröffentlichung auf der Homepage des NW RV (§ 19 Abs. 3). Einladungen per Brief erfolgen zusätzlich gesondert.
Um einen zügigen Ablauf des Procedere der Anmeldung der Teilnehmer und der Feststellung der anwesenden Stimmen zu ermöglichen, bitten wir die Vereine, sich über das SAMS-Veranstaltungsmodul anzumelden. Wir werden selbstverständlich auch Anmeldungen per Brief, Mail oder Fax berücksichtigen. Sollte Ihnen dies vorab nicht möglich sein, so können Sie sich selbstverständlich auch noch in Dortmund mit den entsprechenden Vollmachten zur Teilnahme am Verbandstag anmelden.
Wir bitten um die Übermittlung der Vollmacht vorab per Mail an mail@nwrv.org. Die schriftliche Vollmacht ist am Tage des Verbandstages im Original vorzulegen.
Wir bitten um zahlreiches Erscheinen und wünschen Ihnen eine gute Anreise nach Essen.
Mit rudersportlichen Grüßen der Vorstand des
NORDRHEIN-WESTFÄLISCHER RUDER-VERBAND e.V.
18. Februar 2023
Wilhelm Hummels
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Martin Tschäge
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Frank Baumgard
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Tobias Weysters
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Eberhard Wühle
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veröffentlicht am Samstag, 18. Februar 2023 um 10:38; erstellt von Hummels, Wilhelm
letzte Änderung: 07.03.23 10:09