Alle News und Berichte

Aktuelles aus den Vereinen

Hier bieten wir den Vereinen Artikel mit einem Infomationswert über den Verein hinaus zu veröffentlichen. Selibges gilt für die Gliederungen im Schulrudern.

Interssantes für die Vereine aus Sport-D soll seinen Platz ebenfalls hier finden. 

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Köln 77 rockt "Die große Maus-Show" am 31.8.! (20:15 Uhr, das Erste)

NW C10 Vereine News

Liebe ruderbegeisterte Kolleginnen und Kollegen!

 Starker Einsatz der Sportlerinnen und Sportler des Kölner Rudervereins von 1877 e.V. in der kommenden Sommer-Ausgabe von „Die große Maus-Show“  am 31.August (20:15 Uhr im Ersten)!

 In einem spannenden Outdoor-Experiment stellen sich Moderatorin Esther Sedlaczek und die beiden Team-Kapitäne Annette Frier (mit Teammitgliedern Christoph Maria Herbst und Felix Neureuther) und Wincent Weiss (mit Teammitgliedern Smudo und Jana Ina Zarrella) die Frage: Wie viele Ruderer müssen mindestens zupacken, um ein Auto mithilfe eines einfachen Flaschenzugs zwei Meter in die Höhe zu hieven? Mit einer ordentlichen Portion Zugkraft stellt der Kölner Ruderverein unter Beweis, dass ihr Training an den Riemen sich gelohnt hat und versetzen die Zuschauenden ins Staunen!

 Hier auch  im Highlight-Clip zur Ansicht (bitte keine VÖ oder Optik-Clippings, vielen Dank!)

Wäre dieses nette Thema rund um die Aktiven des Kölner Rudervereins und ihrer Teilnahme bei „Die große Maus-Show“ vielleicht einmal ein schöner Aufhänger für eine kleine Geschichte in euren Magazinen, Online-Portalen oder Social Media-Präsenzen für Ende August? Es würde uns freuen! Gerne fragen wir O-Töne der Ruder:innen an, falls gewünscht.

 Wir freuen uns auf Feedback, vielen Dank!

 Fotos anbei: zunächst nur zur Ansicht.

 Mit sportlichen Grüßen,

Markus Hermjohannes

 FOOLPROOFED GmbH                                                                                                                                           

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 Markus Hermjohannes

Geschäftsführer

Gutenbergstraße 95 , 50823 Köln

 cell  (+49) 178 251 532 8
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Der Artikel liegt in redaktioneller Verantwortung des jeweils als Verfasser genannten Vereins.
veröffentlicht am Freitag, 12. Juli 2024 um 13:46; erstellt von Hummels, Wilhelm
letzte Änderung: 06.08.24, 13:33
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Verband

Unsere Arbeitsfelder sind der Leistungssport, Lehre und Ausbildung, Breitensport sowie die politische Vertretung im LSB NRW und als größter Landesruderverband im DRV.

image Termine Kalender

Vereine

Wir präsentieren unsere Vereine und Ruderriegen auf unserer neuen Homepage mit ihren Boots- und Clubhäusern, den Steg- und sonstigen Sportanlagen und Ruderrevieren

image Termine Kalender
  • Rudern-NRW findet am 4.April auf der Themse statt:3x Bonner RG 1 x RaB, 1 x RTHC
    NW A10 Leistungssport News
    Ene Schwester - Lilli Freischem -  rudert  beim diesjäjhrigen BOAT RACE für Oxford die andere  – Mia Freischem ---  für Cambridge und beide 2026 für die Bonner Rudergesellschaft. Mit im Cambridge Frauenachter sitzt Antonia Galland vom Rudderklub am Baldeneysee. Vierter Deutscher bei dem prestigeträchtigen Event am Samstag ist Freddy Breuer von der Bonner RG. Er sitzt im Cambridge-Boot auf der wichtigen Position des Schlagmanns.

    Historisches Schwestern-Duell bei HEAD RACE Oxford vs. Cambridge / 5 Teilnehmer aus NRW : 3x Bonner RG 1 x RaB, 1 x RTHC

    Ene Schwester - Lilli Freischem -  rudert  beim diesjäjhrigen BOAT RACE für Oxford die andere  Mia Freischem ---  für Cambridge und beide 2026 für die Bonner Rudergesellschaft.

    Die Medien in Großbritannien sowieso aber viele auch in Deutschland greifen dieses Ereignis auf.

    Sportschau

    Süddeutsche Zeitung

    Olympics.com

    WAZ

    .

    Mit im Cambridge Frauenachter sitzt Antonia Galland vom Rudderklub am Baldeneysee.

    Vierter Deutscher bei dem prestigeträchtigen Event am Samstag ist Freddy Breuer von der Bonner RG. Er sitzt im Cambridge-Boot auf der wichtigen Position des Schlagmanns.

    WDR

     Der 5. Deutsche kommt ebenfalls aus NRW, Nikita Mohr vom RTHC Bayer Leverkusen und startet im Leichtsgewichs-Acher für Cambridge..

    Das Rennen wird übertragen von

    https://www.olympics.com/

     Das Boat Race 2026 im Überblick

    Date: Saturday 4 April 2026
    Course: Championship Course, Putney to Mortlake, London
    Distance: 4.25 miles (6.8km)

    Start: Women’s race: 14:21 BST          Frauen        15.21 MEZ

    Start Men’s race: 15:21 BST                  Männer       16:21 MEZ

    In der Gesamtwertung aller Rennen führen bei den Damen Cambridge mit 49:30 und bei den Männern ebenfalls Cambridge mit 88:81

    03.04.2026, 16:38
  • Talentiade und Jugendleitervollversammlung
    NW J10 Ruderjugend
    Am 14. März 2026 fanden in Essen-Kupferdreh die Talentiade der Ruderjugend Nordrhein-Westfalen sowie die Jugendleitervollversammlung statt. Über 200 Kinder, Jugendliche und Trainer*innen nahmen an der Talentiade teil, die als Abschluss der Wintersaison der allgemeinen sportlichen Ausbildung diente. Besonders erfreulich war die hohe Beteiligung bei den 14-jährigen Jungen mit 50 Meldungen .  Im Rahmen der Jugendleitervollversammlung wurde ein neuer Vorstand gewählt. Mit einem motivierten Team startet die Ruderjugend NRW in die kommende Amtszeit und setzt weiterhin auf die Stärkung der Jugendarbeit im Rudersport.

    Talentiade und Jugendleitervollversammlung 2026 in Essen-Kupferdreh

    Sportliche Praxis, starke Beteiligung und wichtige personelle Weichenstellungen für die Jugendarbeit im Rudersport in Nordrhein-Westfalen.

    Am Samstag, den 14. März 2026, fand in Essen-Kupferdreh die gemeinsame Talentiade der Ruderjugend Nordrhein-Westfalen sowie die diesjährige Jugendleitervollversammlung statt. Beide Veranstaltungen wurden parallel durchgeführt und verbanden sportliche Praxis mit organisatorischer Weiterentwicklung der Jugendarbeit im Rudersport in NRW.

    Talentiade als Abschluss der Wintersaison

    An der Talentiade nahmen über 200 Kinder, Jugendliche und Trainer*innen teil. Besonders hervorzuheben ist die Beteiligung im Bereich der 14-jährigen Jungen, auf die allein 50 Meldungen entfielen. Diese Entwicklung stimmt uns zuversichtlich und zeigt das vorhandene Potenzial im Nachwuchsbereich.

    Die Talentiade diente erneut der Förderung der allgemeinen sportlichen Ausbildung und stellte den traditionellen Abschluss der Wintersaison dar. In verschiedenen athletischen Disziplinen konnten die Teilnehmenden ihre Fähigkeiten überprüfen und wichtige Erfahrungen sammeln.

    Der Talentiade-Pokal der Ruderjugend Nordrhein-Westfalen ging auch in diesem Jahr erneut an den WSV Mülheim, der damit seinen Titel erfolgreich verteidigen konnte.

    Jugendleitervollversammlung im Zeichen von Wahlen

    Parallel zur Talentiade fand die Jugendleitervollversammlung statt, die in diesem Jahr insbesondere durch die turnusmäßigen Wahlen geprägt war. Dabei wurde der neue Vorstand der Ruderjugend Nordrhein-Westfalen gewählt.

    Der neue Vorstand der Ruderjugend Nordrhein-Westfalen

    Vorsitzender
    Valentin Schumacher (SRG Erkrath / Kettwiger RG)

    Stellvertretende Vorsitzende
    Larissa Sims (Mülheimer RG)

    Stellvertretender Vorsitzender
    Cedric Ropertz (Duisburger RV)

    Beisitzer*innen
    Louise Weinhold (RC Witten)
    Peter Finkl (Bonner RG)
    Benjamin Bienert (Siegburger RV)

    Kooptierte Mitglieder mit beratender Stimme
    Madita Weinhold (RC Witten)
    Mats Meier (Bessel-RC Minden)

    Ausblick

    Mit diesem Team startet die Ruderjugend Nordrhein-Westfalen in die kommende Amtszeit. Ziel bleibt es, die Zusammenarbeit mit dem Nordrhein-Westfälischen Ruder-Verband weiterzuführen und die Jugendarbeit im Rudersport nachhaltig zu stärken.

    Die Nachwuchsarbeit bleibt eine zentrale Grundlage für die Zukunft unserer Vereine und unseres Verbandes und soll auch in den kommenden Jahren weiterentwickelt werden.

    20.03.2026, 19:35
  • Der Bundesfinanzhof stellt das Umsatzsteuer-Privileg der Vereine infrage
    NW C10 Vereine News
    Der Bundesfinanzhof stellt das Umsatzsteuer-Privileg der Vereine infrage. Der Gesetzgeber ist gefragt und wird handeln müssen. Der Bundesfinanzhof hat die Verwaltungspraxis zur grundsätzlichen Nichtsteuerbarkeit der von Sportvereinen gegenüber ihren Mitgliedern erbrachten Leistungen erneut verworfen.

    Der Bundesfinanzhof stellt das Umsatzsteuer-Privileg der Vereine infrage.

    Der Gesetzgeber ist gefragt und wird handeln müssen.

    Der Bundesfinanzhof hat die Verwaltungspraxis zur grundsätzlichen Nichtsteuerbarkeit der von Sportvereinen gegenüber ihren Mitgliedern erbrachten Leistungen erneut verworfen. Der Leitsatz des BFH-Urteil v. 13.11.2025, V R 4/23, veröffentlicht am 26.02.2026 lässt an Deutlichkeit nicht fehlen.

    „Die Verwaltungspraxis zur Nichtsteuerbarkeit der von Sportvereinen gegenüber ihren Mitgliedern erbrachten Leistungen widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und dem Unionsrecht.“ Der BFH sieht hier einen Leistungsaustausch und damit die Steuerbarkeit und folglich die Steuerpflicht. 

    Rechtsfehlerhaft sei außer Betracht gelassen, dass die Mitgliedsbeiträge als Entgelt für die Bereitstellung einer Vielzahl von Angeboten des Klägers im Rahmen verschiedener Sportarten entrichtet wurden, so die Urteilsbegründung. Es käme nicht darauf an, ob die Mitglieder die Vorteile tatsächlich in Anspruch nehmen.

    Mit dem Urteil will der BFH für den geneigten Leser klar erkennbar zuerst Finanzverwaltung & Gesetzgeber in der dem obersten Finanzgericht gebotenen Zurückhaltung zum Handeln „auffordern“. Seit 15 Jahren sei bekannt, dass die Verwaltungspraxis im Widerspruch zum Unionsrecht (Art. 2 Abs. 1 MwStSystRL) stehe.

    Man mag über Brüssel schimpfen, aber hier liegt die deutsche Finanzverwaltung rechtssystematisch falsch, vielleicht mehr aus Gewohnheit mit dem Ziel, den Vereinen zu helfen. Hierfür eine Nichtsteuerbarkeit der Leistungen der Vereine für ihre Mitglieder zu bemühen, war letztlich nur zielorientiert.

    Der BFH liefert dann auch gleich die Road Map:

    „Eventuell unerwünschte Folgen einer an der EuGH-Rechtsprechung ausgerichteten Betrachtung zur Steuerbarkeit der von Sportvereinen an ihre Mitglieder erbrachten Leistungen sind nicht durch ein Festhalten an einer rechtswidrigen Verwaltungspraxis zu vermeiden, sondern naheliegenderweise dadurch, dass der nationale Gesetzgeber die für den Sportbereich bestehenden Regelungsmöglichkeiten zur Schaffung von Steuerbefreiungen, wie sie sich aus Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL ergeben, durch Änderung der ‑‑auf sportliche Veranstaltung beschränkten‑‑ Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG umsetzt (vgl. zu der im JStG 2024 zunächst geplanten, dann aber nicht verwirklichten Schaffung eines § 4 Nr. 22 Buchst. c UStG für "die in engem Zusammenhang mit Sport oder Körperertüchtigung stehenden sonstigen Leistungen von Einrichtungen ohne Gewinnstreben an Personen, die Sport oder Körperertüchtigung ausüben",

    Dem deutschen Gesetzgeber wird nun nicht anderes können, als der rechtssystematisch richtigen EU-Richtlinie zu folgen. Leistungen der Vereine für ihre Mitglieder sind grundsätzlich steuerbar und steuerpflichtig, können aber auf nationaler Ebene von der Umsatzsteuer freigestellt werden bei gleichzeitigen Nichtabzugsfähigkeit etwaiger Vorsteuer.

    In der Systematik folgend kann dann der Verein von der Option Gebrauch machen, auf die USt-Freiheit der Beiträge zu verzichten, um einen Vorsteuerabzug zu erreichen und die USt abzuführen.

    Der BFH äußerst sich auch kritisch zu der Frage der Aufteilbarkeit von Mitgliedsbeiträgen im aktuellen Recht, was aber auch für die zukünftige Handbarkeit von Bedeutung ist.

    Die einheitliche Leistung unterliegt hinsichtlich der Mehrwertsteuer derselben Regelung (EuGH-Urteil Finanzamt X vom 04.05.2023 - C-516/21, EU:C:2023:372, Rz 36), so dass eine Aufteilung in einen steuerpflichtigen und einen steuerfreien Teil grundsätzlich nicht in Betracht kommt.

    Im Hinblick hierauf ist die bisherige BFH-Rechtsprechung, nach der Mitgliedsbeiträge nur teilweise als Entgelt anzusehen sein können und dann im Rahmen einer Schätzung entsprechend aufzuteilen sind, dahingehend zu verstehen, dass dies nur in Betracht kommt, wenn mit dem Mitgliedsbeitrag umsatzsteuerrechtlich eigenständige Leistungen vergütet werden. Sollte sich aus Abschn. 1.4. Abs. 7 Satz 1 UStAE etwas anderes ergeben, wäre dies nicht zutreffend.

    Im Hinblick hierauf ist die bisherige BFH-Rechtsprechung, nach der Mitgliedsbeiträge nur teilweise als Entgelt anzusehen sein können und dann im Rahmen einer Schätzung entsprechend aufzuteilen, dahingehend zu verstehen, dass dies nur in Betracht kommt, wenn mit dem Mitgliedsbeitrag umsatzsteuerrechtlich eigenständige Leistungen vergütet werden. Sollte sich aus Abschn. 1.4. Abs. 7 Satz 1 UStAE etwas anderes ergeben, wäre dies nicht zutreffend.

    Mit dem Hinweis des BFH an das FG Niedersachsen

    „Zu prüfen wäre auf dieser Grundlage somit insbesondere, ob steuerbare und steuerpflichtige Leistungen umsatzsteuerrechtlich als im Rahmen eines Zweckbetriebs erbracht angesehen werden können.“

    wird die Notwendigkeit deutlich, dass der Gesetzgeber sich auch mit der Steuerbegünstigung der Umsätze im Zweckbetrieb beschäftigen muss.

    Es scheint, dass auch die bisherigen 4 steuerlichen Sphären überdacht werden müssen.

    Die „Legal Tribune Online“ spricht zutreffenderweise von einer Grundsatzentscheidung, deren Auswirkungen heute noch nicht abschließend klar erkennbar sind.

    Finanzministerien auf Landesebene haben den Vereinen bereits einen Vertrauensschutz zugesichert, sodass das bisherige Procedere bis zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes Bestand haben dürfte.

    Die Lobbyarbeit der Sportverbände und der Vertretungen von nicht Sport treibenden Vereinen kann beginnen. Ehrenamtliche Vereinsarbeit hat eine große Unterstützung in der deutschen Politik.

    Es wird eine Lösung geben, die materiell die Vereine schont, offen ist nur mit welchem bürokratischen Aufwand.

    Es wird auch in Zukunft viele - vor allem kleinere - Vereine geben, die sich um "Umsatzsteuer nicht kümmern" müssen,   

    Weitere Informationen werden folgen.

    Wilhelm Hummels

    NW RV 

    Der Artikel liegt in redaktioneller Verantwortung des jeweils als Verfasser genannten Vereins.
    13.03.2026, 19:27
  • Pressemitteilung Ruderverein Münster von 1882 e. V.
    NW C10 Vereine News
    Der RV Münster hat am 12.03.2026 zum Abschluss der externen Untersuchungen gegen leitende Trainer folgende Pressemitteilung auf seiner Homepage veröffentlicht.

    Pressemitteilung Ruderverein Münster von 1882 e. V.

    Externe Untersuchungen gegen leitenden Trainer abgeschlossen

    Im Ruderverein Münster von 1882 e.V. (im Folgenden RVM) gab es Auseinandersetzungen um die Gestaltung des Trainings und den Umgang mit Sportlerinnen und Sportlern, denen der RVM nachgegangen ist. Grundlage waren Meldungen von Ruder:innen des Vereins an den Vorstand. Die Vorwürfe u.a. gegen einen Trainer waren auch Gegenstand medialer Berichterstattung.

     Der neu formierte Vorstand hat dann eine vollständige Aufklärung in Auftrag gegeben. Die Untersuchung wurde in der Sache nicht vom Vorstand des RVM selbst geführt, sondern durch einen externen Rechtsanwalt und einen renommierten Sportmediator. Letzterer wird den Verein auch nach Abschluss der Aufarbeitung weiter beratend begleiten.

     Der Vorstand bedauert zutiefst, dass sich nicht alle Trainierenden immer bei uns wohlgefühlt haben. Es ist uns eine Herzensangelegenheit, einen sicheren und schönen Rudersport für alle zu ermöglichen.

     Zentrale Vorwürfe konnten nicht erhärtet werden

     Die Untersuchungen haben ergeben, dass die schwerwiegenden Vorwürfe physischer Übergriffe, sexistischer Äußerungen und fehlerhafter Abrechnungsbelege gegenüber dem Trainer nicht bestätigt werden konnten. Damit konnten besonders belastende Anschuldigungen nicht erhärtet werden.

     Lediglich der Vorwurf einer in einigen Situationen unangemessenen Kommunikation konnte festgestellt werden. Dieses Verhalten ist nach Bewertung des Vorstands jedoch deutlich weniger schwerwiegend als die ursprünglich erhobenen und in Teilen der Berichterstattung dargestellten Vorwürfe. Zudem hat sich das beanstandete Verhalten auch nicht mehr wiederholt.

     Vorstand sieht von formeller Sanktion ab

     Vor diesem Hintergrund und unter Würdigung aller Umstände sieht der Vorstand von der Verhängung einer formellen Sanktion ab.

     Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass der Trainer infolge der umfangreichen und identifizierenden Berichterstattung im Jahr 2025 erheblichen persönlichen und beruflichen Belastungen ausgesetzt war.

     Hinzu kommt, dass es sich bei dem Trainer um eine seit vielen Jahren engagierte Persönlichkeit handelt, die sich in besonderem Maße für den Verein und die Trainierenden eingesetzt hat. Im Rahmen der Aufarbeitung haben sich zahlreiche Personen gemeldet, die den Trainer völlig anders darstellten, als dies in den Reportagen des WDR und mitunter in den Meldungen gegenüber dem RVM und anderen Verbänden geschehen ist. Der Trainer hat darüber hinaus – auch gegenüber den beiden in der Berichterstattung zu Wort gekommenen Betroffenen – Verantwortung für die festgestellten kommunikativen Defizite übernommen. Er hat seine Bereitschaft zur weiteren persönlichen und professionellen Entwicklung deutlich gemacht und in einem persönlichen Gespräch um Entschuldigung gebeten.

     Der Vorstand des RVM bedankt sich bei allen Beteiligten für Ihre Mitwirkung an der Aufarbeitung und bekräftigt sein Engagement für Transparenz, Respekt und ein wertschätzendes Miteinander im Verein.

    Der Vorstand des Ruderverein Münster von 1882 e.V.

    Am Mittelhafen 40 | 48155 Münster

    12.03.2026

    Der Artikel liegt in redaktioneller Verantwortung des jeweils als Verfasser genannten Vereins.
    12.03.2026, 15:19
  • PSIG-Workshop 2026
    NW E10 Verband
    Sensibel, selbstreflektiert, handlungssicher – Trainer*in im Rudersport! Interpersonale Gewalt ist auch im Rudersport ein wichtiges Thema und seit einigen Jahren fester Bestandteil der Trainerqualifizierung im Nordrhein-Westfälischen Ruderverband. Mit einer Tagesveranstaltung setzte der NW RV am 22. Februar einen besonderen Schwerpunkt in der Fortbildung 2026 für Trainer*innen aller Lizenzebenen. Das Vorhaben verfolgte ausdrücklich das Ziel, „einen nächsten Schritt“ zu machen und über die Sensibilisierung hinauszugehen. „Reflexion des eigenen Handelns, sich selbst den Spiegel vorhalten!“, lautete das Motto.

    Sensibel, selbstreflektiert, handlungssicher – Trainer*in im Rudersport!

    Interpersonale Gewalt ist auch im Rudersport ein wichtiges Thema und seit einigen Jahren fester Bestandteil der Trainerqualifizierung im Nordrhein-Westfälischen Ruderverband.

    Mit einer Tagesveranstaltung setzte der NW RV am 22. Februar einen besonderen Schwerpunkt in der Fortbildung 2026 für Trainer*innen aller Lizenzebenen. Das Vorhaben verfolgte ausdrücklich das Ziel, „einen nächsten Schritt“ zu machen und über die Sensibilisierung hinauszugehen. „Reflexion des eigenen Handelns, sich selbst den Spiegel vorhalten!“, lautete das Motto.

    Natasha Birkenfeld, Psychologin, Coach und selbst ehemalige Leistungssportlerin formulierte: “Trainer*innen stehen im Spannungsfeld zwischen Führung, Verantwortung, Beziehung und Ergebnisdruck”. Damit holte sie die Trainer*innen ab und traf einen zentralen Punkt der Trainer*innen, die nachdrücklich fordern, in ihrer Aufgabe begleitet und unterstützt zu werden, um handlungssicher zu sein.

    Frank Baumgard, Vorstandsmitglied und in der Zweitrolle als Lehrreferent des NW RV der Organisator des Workshops griff die Diskussion auf und sagte zu, das Thema „Selbstreflexion“ in Fortbildungen weiter zu vertiefen und Möglichkeiten des begleitenden Coachings für Trainer*innen zu prüfen. Die Bedeutung der Trainer*innen fasste Natasha Birkenfeld abschließend in der folgenden Aussage zusammen:

    “Trainer*innen entscheiden nicht über Sieg oder Niederlage - Sie entscheiden über Selbstwert.”

    Charlotte Hentrich, Präventionsberaterin des NW RV, berichtete im zweiten Block aus ihren regelmäßigen Sensibilisierungsmaßnahmen mit den U 17 und U 19 Athlet*innen an den Landesleistungsstützpunkten und spiegelte den Trainer*innen zurück, welche positiven und negativen Empfindungen die Jugendlichen mit den Herausforderungen des Leistungssports verbinden. Mit großem Interesse wurden die Aussagen analysiert. Am Ende war für alle klar, wie wichtig dieses Feedback aus der Arbeit der Präventionsberaterin, für die Kommunikation der Trainer*innen mit ihren Athlet*innen und das Ziel der nachhaltigen Achtsamkeit im Umgang miteinander ist.

    Charlotte Hentrich nutze die versammelte Trainerexpertise, um Anregungen zu bekommen für die Optimierung eines Flyers, den sie zusammen mit der Ruderjugend NRW entwickelt hatte. Der Flyer soll insbesondere die jungen Ruder*innen sensibilisieren für Grenzverletzungen und -überschreitungen und zur Meldung ermutigen.

    Im dritten Block diskutierten die Trainer*innen über die im Schutzkonzept des NW RV verankerten Verhaltensregeln für Trainer*innen und den neuen Verhaltenskodex des Deutschen Ruderverbandes. Die Teilnehmenden sprachen sich klar für eine Weiterentwicklung der Verhaltensregeln aus, die hilfreich sind als eine Art „Ethikleitfaden“. Frank Baumgard hatte diesen Block mit dem Verweis auf einen Coaching-Grundsatz eingeleitet: „Verantwortung zu teilen, ist wesentlicher Aspekt ethischer Führung. Handlungsspielräume schaffen, Talente fördern zur Eigenverantwortung ermutigen, um eine Kultur von Vertrauen und Resilienz zu etablieren.“

    Abschließend erläuterte Frank Baumgard das weitere Vorgehen für die bereits im Jahr 2025 initiierte Fortschreibung des Schutzkonzeptes des NW RV und rief einmal mehr auf, sich aktiv einzubringen. Er skizzierte dabei die Bestrebungen, die Grundsätze des Safe Sport Code als Leitfaden konsequent aufzugreifen, um die Handlungsfähigkeit zum Schutz vor Gewalt im Rudersport bestmöglich und zugleich für alle Seiten rechtssicher umzusetzen.

    Knapp 35 haupt- und ehrenamtliche Trainer*innen aus den Vereinen des NW RV erlebten einen interessanten, aber auch herausfordernden Workshop, der einmal mehr die verantwortungsvolle und zugleich herausfordernde Aufgabe der Trainer*innen im Sport vor Augen führte.

    Frank Baumgard

    24.02.2026, 22:07
  • Nachwuchs braucht guten Austausch
    NW J10 Ruderjugend
    Mit der Kampagne „Nachwuchs braucht guten Austausch“ startet die Ruderjugend Nordrhein-Westfalen eine Dialogoffensive für das Kinderrudern in NRW. Gemeinsam mit Landestrainer Ralf Wenzel besuchen wir die Landesleistungsstützpunkte, um eine Bestandsaufnahme im Kinderrudern vorzunehmen. Im Mittelpunkt stehen Themen wie Nachwuchsgewinnung und -bindung, Trainingsorganisation, langfristige Entwicklung sowie konkrete Herausforderungen in den Vereinen. Die Ergebnisse werden ausgewertet und fließen direkt in zukünftige Maßnahmen und Unterstützungsangebote der Ruderjugend NRW ein.

    Mit der Kampagne „Nachwuchs braucht guten Austausch“ startet die Ruderjugend Nordrhein-Westfalen eine Dialogoffensive für das Kinderrudern in NRW.

    Unser Anspruch ist klar:
    Wir möchten zuhören, verstehen und gemeinsam Lösungen entwickeln.

    Gemeinsam mit unserem Landestrainer Ralf Wenzel besuchen wir die Landesleistungsstützpunkte in Nordrhein-Westfalen. Um den organisatorischen Aufwand möglichst gering zu halten, bündeln wir die Vereine regional und treffen uns jeweils bei einem Verein innerhalb des Stützpunktes.

    Worum geht es?

    Die Kampagne dient einer strukturierten Statusabfrage im Nachwuchsbereich:

    Wo stehen unsere Vereine aktuell im Kinderrudern?

    Welche Herausforderungen bestehen bei Nachwuchsgewinnung und -bindung?

    Wie ist die Trainingsorganisation aufgestellt?

    Welche Inhalte werden vermittelt und wie sieht die langfristige Entwicklung aus?

    Wo braucht es Unterstützung durch den Verband?

    Gleichzeitig möchten wir voneinander lernen. Erfolgreiche Konzepte und Best-Practice-Beispiele aus den Vereinen sollen sichtbar gemacht und geteilt werden.

    Die gesammelten Erkenntnisse werden im Anschluss ausgewertet und fließen direkt in zukünftige Maßnahmen und Unterstützungsangebote der Ruderjugend Nordrhein-Westfalen ein.

    Darüber hinaus verstehen wir die Kampagne auch als persönliche Begegnung vor Beginn der Saison:
    Ein Austausch auf Augenhöhe, ein Überblick über die aktuelle Trainersituation in den Vereinen und die Möglichkeit, neue Trainerinnen und Trainer kennenzulernen.

    Wir freuen uns ausdrücklich über mehrere Teilnehmende pro Verein, insbesondere auch über junge und angehende Trainer*innen im Nachwuchsbereich.

    Nachwuchs braucht guten Austausch und wir wollen ihn aktiv gestalten.

    14.02.2026, 16:29
  • Vorschau auf die Veranstaltungen für Wanderruderer und Wanderruderinnen
    NW H30 Wanderfahrten

    Liebe Ruderer und Ruderinnen,

    für das Ressort Wanderrudern im NW RV darf ich Euch auf folgende Veranstaltungen hinweisen, die im Jahr 2026 speziell für Wanderruder*innen und Breitensportler*innen angeboten werden.

    Lehrgang für Rheinsteuerleute
    Der Steuermannslehrgang vermittelt nicht nur die Grundlagen des Steuerns, sondern führt auch in Theorie des Rudersports ein. Er behandelt die Bootskunde, er geht auf die Besonderheiten des Steuers auf dem Rhein ein und sensibilisiert für das Thema Sicherheit auf dem Wasser. An zwei Wochenenden erklären wir die nachfolgenden Punkte:

    ·        Gesetzliche Grundlagen
    ·        Verkehrsregeln
    ·        Schifffahrtszeichen
    ·        Bootskunde
    ·        Trimmen von  Booten
    ·        Steuerkunde
    ·        Ruderkommandos
    ·        Sicherheit
    ·        Knoten

    und wird abgerundet durch einen intensiven Praxisteil.

    ·        Anlegen mit und ohne Steuer
    ·        Anlegen mit drehen oberhalb des Steg und Anlegen nur mit der Strömung
    ·        Ablegen
    ·        Stromquerung
    ·        Kribbenumfahrung
    ·        Begegnung mit der Berufsschifffahrt

    Der Lehrgang schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab. Der Steuermannslehrgang ist die Voraussetzung, um später ein Boot selbständig führen zu können. Der Unterrichtsstoff wird mit modernen Lehrgangsunterlagen und Videos anschaulich vermittelt.
    Die Lehrgangsteilnahme wird zur Verlängerung der DOSB Trainer C-Lizenz anerkannt.
    Teilnahme gebühr 125 €.

    Termine: Samstag, 7. März von 9:00 bis 17:00 Uhr
    Sonntag, 8. März von 9:00 bis 17:00 Uhr
    Samstag, 14. März Lehrwanderfahrt von Leverkusen nach Düsseldorf
    Samstag, 21. März von 9:00 bis 17:00 Uhr
    Sonntag, 22. März von 9:00 bis 16:00 Uhr

    Perspektivwechsel - Fahren auf dem Binnenschiffsimulator in Duisburg
    Unter dem Titel "Perspektivwechsel" bieten wir allen interessierten Ruderer*innen die Möglichkeit einmal die Perspektive eines Binnenschiffers auf dem Rhein einzunehmen.
    Es besteht die Möglichkeit für eine halbe Stunde in Begleitung eines Instruktors auf dem Binnenschiffsimulator der Schifferberufsschule in Duisburg-Homberg das Fahren mit einem Binnenschiff selbst zu auszuprobieren und zu erleben.
    Die Veranstaltung ist für Samstag, den 21.03.2026 in Duisburg geplant. Teilnahmegebühr beträgt 47 €, weitere Infos auf der Webseite des NW RV, Anmeldung über das SAMS Portal des NW RV.
    Für die Anmeldung sind 30 Teilnehmer notwendig!

    Lehrgang Bootsreparaturen und –instandhaltung
    Der Lehrgang richtet sich an interessierte und handwerklich geschickte Personen die in Ihren Vereinen Boote reparieren und instand halten möchten. Die fachliche Leitung liegt in den bewährten Händen von Ralf-Peter Stumme aus Mülheim, der sich in langen Jahren eine umfassende Kompetenz und einen ausgezeichneten Ruf mit seinen Bootsreparaturen erworben hat.
    Der Lehrgang findet am 09. und 10.05.2025 beim Homberger Ruderklub Germania in Duisburg statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 145 €. Weitere Infos auf der Webseite des NW RV, Anmeldung über das SAMS Portal des NW RV

    NW RV-Lehrwanderfahrt und Fahrtenleiterlehrgang
    Dieser Lehrgang richtet sich an interessierte Wanderruder*innen, die Ambitionen haben selbst als Fahrtenleiter tätig zu werden. Steuererfahrung wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich.
    Der Lehrgang will mit theoretischen und praktischen Elementen Einblick in die vielfältigen Anforderungen bei der Organisation und Durchführung einer Wanderfahrt geben und gleichzeitig mit einem ruderisch interessanten Teil die Besonderheiten des Ruderns und Steuerns auf dem Rhein und anderen vergleichbaren Flüssen aufzeigen.
    Die Leitung des Lehrgangs liegt in den erfahrenen Händen von Christoph Ehrle, der seit vielen Jahren Wanderrudern betreibt und schon zahlreiche Lehrgänge durchgeführt hat.
    Der Lehrgang findet am 04. und 05.07 2026 statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 140 €. Weitere Infos auf der Webseite des NW RV, Anmeldung über das SAMS Portal des NW RV

    U15 Sommercamp 2026 NW RV am Möhnesee
    Der NW RV lädt ein zu seinem zweiten U15 Sommercamp vom 20.07. bis zum 26.07.07.2026 auf dem Möhnesee.
    Es erwartet die Kids eine sportliche Mischung mit vollem Programm für alle Leistungsklassen. Geplant sind viele Aktivitäten auf dem Wasser in verschiedenen Bootsklassen, aber auch ein buntes Landprogramm mit Geschicklichkeitsspielen und tollen Teamevents.
    Die Teilnahmegebühr beträgt 380 €. Weitere Infos auf der Webseite des NW RV, Anmeldung über das SAMS Portal des NW RV


    Im Terminkalender des NW RV findet Ihr in diesem Jahr auch alle bisher bekannten offenen Gemeinschaftswanderfahrten in NRW. Solltet Ihr hier noch eine Eurer Fahrten bewerben wollen, meldet Euch bitte.
    Solltet Ihr eine für andere Ruderer und Vereine offene Veranstaltung durchführen, nehmt bitte mit mir Kontakt auf, damit ich diese für Euch falls gewünscht, in den Kalender einstellen kann. Gern würden wir hier die Aktivitäten in NRW bündeln und unterstützen.

    Kai-Uwe Holze
    Ressort Wanderrudern im NW RV
    kai-uwe-holze@nwrv.org

    06.02.2026, 21:04
  • 30 Jahre NW RV Indoor Cup in Deutschlands ERGO-Tempel Nr. 1. "1st German RP3 Open" im 4. Jahrzehnt - Neuanfang mit RP3
    NW A10 Leistungssport News
    Der Nordrhein-Westfälische Ruder-Verband (NW RV) feierte das 30-jährige Jubiläum von Deutschlands ältestem und größtem Indoor-Cup am Sonntag, den 1. Februar 2026 in der THG-Halle in Essen-Kettwig. Gleichzeitig startete ein neues Zeitalter der Indoor-Rowing Events in Deutschland mit dem RP3.

    Der Nordrhein-Westfälische Ruder-Verband (NW RV) feierte das 30-jährige Jubiläum von Deutschlands ältestem und größtem Indoor-Cup am Sonntag, den 1. Februar 2026 in der THG-Halle in Essen-Kettwig.

    Die Renovierung der Turnhalle des Theodor-Heuss-Gymnasium war rechtzeitig fertig geworden und war mit Fug und Recht eine tolle Location auch in diesem Jahr.

    Gleichzeitig startete ein neues Zeitalter der Indoor-Rowing Events in Deutschland mit dem RP3.

    Nicht immer fällt es den Deutschen leicht, Innovationen aus dem Nachbarland Niederlande - manche sagen auch Holland - zu übernehmen. Wer in Kettwig dabei war und die Begeisterung der Athleten gesehen hat, auf dem RP3 Ergo zu fahren, kann nur sagen, das stimmt hier nicht. Selbiges trifft auch auf die in Kettwig wieder zum Einsatz gekommene Regattasoftware des niederländischen Softwarehause TIMETEAM, die in Deutschland immer mehr zum Einsatz kommt und in Kettwig gut funktionierte.

    Aber Ergo fahren auf dem RP3 war nicht alles; Run-Row-Run, ein neuer Wettbewerb - Laufband - Ergo  - Laufband war mehr als eine Adaption aus dem Beach-Sprint-Rowing und fand größtes Interesse bei den über 400 Athleten, den Zuschauern in der gut gefüllten Halle und Ehrengästen aus Wirtschaft und Politik. Ein kurzweiliger Wettbewerb, spannend auch für Laien. An den Start gingen die Coastal Rower des DRV unter ihrem Trainer Adrian Bretting. Die Gewinner waren Leonie Menzel, Germania Düsseldorf und Moritz Wolff, Berliner Ruder-Club.

    Der sportliche Höhepunkt war der Auftritt Deutschlands bester Einer-Rudererin, Alexandra Föster vom RC Meschede. Wie ein Uhrwerk absolvierte Alexandra die drei ersten 500 Meter mit je 1:40, um dann die letzten 500 Meter mit 1,33 ihren berühmten Endspurt zu ziehen und mit der fantastischen Zeit von 6:33 das Rennen zu Ende zu fahren.

    Der Preis für den besten Verein - ein neuer RP3 – ging in diesem Jahr an den Ruderklub am Baldeneysee. Die Sprecher des NW RV Wilhelm Hummels und Tobias Weysters übergaben den RP36 an den Thomas Wichelhaus, hochzufriedener Cheftrainer des RaB.

    Auch wenn die Technik bei den Run-Row-Run Rennen zuerst noch etwas streikte, das tolle Orga-Team der Kettwiger um Sybille Meier an der Spitze lieferte eine gute Arbeit ab. Als die . Boris Orlowski ließ sich in der Halle das Heft aus der Hand nehmen und sorgte reaktionsstark dafür, dass in Deutschlands ERGO-Tempel Nr. 1 der 30. Ergo Cup fast pünktlich zu Ende ging,

    RP3 Geschäftsführer Jan Lammers war hochzufrieden, fand die Stimmung in der Halle toll und freut sich auch darüber, dass viele Vereine aus NRW in den letzten Wochen einen oder auch mehrere RP3 käuflich erworben haben. Wie in den Niederlanden rechnet Jan beim 2. RP3 Wettbewerb mit einer Steigerung der Teilnehmerzahlen.

    Maximilian Rossetto, im NW RV Vorstand für Leistungssport zuständig, hat sich zum Ziel gesetzt, dass die in NRW Leistungssport treibenden Vereine sich nach Möglichkeit primär auf den Veranstaltungen seiner Regattavereine aus NRW messen.

    Ruder NRW sagt DANKE für 2026 und freut sich wie viele andere auf den 31. NW RV-Ergo Cup.

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    Indoor-Cup_Gesamtergebnis_2026.pdf

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    IC+Vereinswertung+2026-Final.pdf

    Fotostrecken Detlev Seyb 

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    Kettwig ERGO-CUP 2026 Rennen  

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    Kettwig ERGO-CUP Siegerehrungen 

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    Kettwig ERGO-CUP 2026 RUN - ROW - RUN 

    05.02.2026, 17:47
  • 2026.02 Update landespolitische Förderkulisse
    NW E10 Verband

    .....

    gern informieren wir Sie hiermit zu verschiedenen aktuellen Themen.

     I. Sportstättenförderung

    Wir hatten im November des letzten Jahres über die positiven Entwicklungen zur bundes- und landespolitischen Förderkulisse für Sportstätten informiert.

    Den Sachstand zu den verschiedenen Förderprogrammen haben wir im aktualisierten Schaubild noch einmal zusammengefasst.

     a. Landesprogramm zur Stärkung der Sportinfrastruktur (600 Mio. Euro):

    Das Land NRW erarbeitet derzeit die Förderrichtlinie, die als Grundlage für drei verschiedene Förderaufrufe mit einem Volumen von je 200 Mio. Euro dient (Vereinssportstätten, kommunale Bäder, sonstige kommunale Sportanlagen).

    Die Förderrichtlinie soll Ende des 1. Quartals 2026 zusammen mit dem Förderaufruf für die vereinseigenen Sportstätten veröffentlicht werden.

     

    Förderaufruf 1: Vereinseigene Sportstätten

    Inhalt und Verfahren orientieren sich stark am Programm „Moderne Sportstätte 2022“. Hier fließen auch die Ergebnisse aus der durchgeführten Evaluation sowie aus Resonanzrunden mit Stadt- und Kreissportbünden und Fachverbänden ein.

    Nach aktuellem Stand ist von folgenden Änderungen auszugehen:

    Mindestinvestitionsvolumen eines Förderprojekts = 50 TSD Euro (Vorgabe des Bundes)

    Pauschale Förderhöhe von 50% bei Sportvereinen mit Verantwortung für „Dach und Fach“ der Sportstätte (ansonsten grundsätzlich dieselben Förderquoten wie beim Vorgängerprogramm)

    Möglichkeit der Weiterleitung nicht ausgenutzter Fördermittel auf Kreisebene zwischen den Gemeinden

    Nach Veröffentlichung des Aufrufs sind Informationsveranstaltungen ab Mai 2026 geplant.

     Förderaufrufe 2 und 3: (Kommunale Schwimmbäder/Kommunale Sportinfrastruktur)

    Die Bekanntmachung ist für Juli 2026 geplant. Kommunen sollen ihre Interessensbekundungen für Förderprojekte bis einschließlich Januar 2027 einreichen können.

    b. Sachstand des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten” (916 Mio. Euro):

    Die Antragsfrist zum ersten Programmaufruf des Bundesprogramms mit einem Volumen von 333 Mio. Euro ist am 15.1.2026 abgelaufen.

    Wie der Pressemitteilung des zuständigen Ministeriums zu entnehmen ist, haben die Kommunen bundesweit 3.600 Interessensbekundungen mit einer beantragten Fördersumme in Höhe von 7,5 Mrd. Euro eingereicht.

    Die etwa 20-fache Überzeichnung verdeutlicht den enormen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf bei der Sportinfrastruktur. Voraussichtlich Ende Februar 2026 entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags,welche der eingegangenen Interessensbekundungen eine Projektförderung erhalten sollen.

     Für 2026 sind zwei weitere Aufrufe über das Bundesprogramm geplant. Zunächst soll im Frühjahr ein Aufruf (250 Mio. Euro) veröffentlicht werden, der sich ausschließlich an die kommunale Bäderinfrastruktur richtet.

    Anschließend soll die zweite Tranche über 333 Mio. Euro zur Sanierung kommunaler Sportstätten über einen neuen Aufruf verteilt werden. Aufgrund der starken Überzeichnung des ersten Aufrufs (s. o.) gehen wir aktuell davon aus,

    dass keine inhaltlichen Veränderungen (bspw. die von uns geforderte direkte Antragsberechtigung für Sportvereine) bei diesem letzten Aufruf vorgenommen werden.

    Noch unklar ist, ob in der ersten Runde nicht berücksichtigte Projektanträge erneut eingereicht werden müssen oder „automatisch“ im zweiten SKS-Aufruf berücksichtigt werden.

    c. Neuer Aufruf des Förderprogramms „Struktur- und Dorfentwicklung im ländlichen Raum“:

    Über den diesjährigen Aufruf des Förderprogramms “Struktur- und Dorfentwicklung im ländlichen Raum” stehen etwa 25 Mio. Euro zur Verfügung.

    Neben Kommunen sind auch Sportvereine aus Orten und Ortsteilen in NRW mit bis zu 10.000 Einwohner*innen antragsberechtigt und können noch bis zum 15.3.2026 Anträge einreichen.

    Gefördert werden können beispielsweise Bewegungsräume, die für die Öffentlichkeit frei zugänglich sein müssen. Alle relevanten Informationen zum Programm (u.a. förderfähige Gebietskulisse, Förderrichtlinie, Förderprojekte auch von Sportvereinen) sowie notwendige Kontaktdaten für Rückfragen und die Antragsstellung finden sich hier.

    .....

    III. Antragsstart der Förderprogramme „Förderung der Übungsarbeit“ und „1000x1000“ ab 9. Februar

    Auch im Jahr 2026 stellt das Land NRW wieder 7,56 Mio. Euro zur Förderung der Übungsarbeit zur Verfügung. Anträge können ab dem 9.2. bis zum 31.5.2026 gestellt werden.

    Für das Programm 1000x1000- Anerkennung für den Sportverein hat das Land in diesem Jahr 1,25 Mio. Euro bereitgestellt. Neu ist ein zusätzlicher Schwerpunkt „Olympische und Paralympische Spiele in NRW“.

    Gefördert werden hier Vereinstage, Sportfeste, Austausch- und Informationsformate und weitere Maßnahmen, die die Sichtbarkeit/Wichtigkeit der Bewerbung erhöhen und zur positiven Meinungsbildung in der Bevölkerung beitragen.

    Antragsstart ist ebenfalls der 9.2.2026.

    ........

    Wir freuen uns über den großartigen EM-Erfolg der deutschen Handballnationalmannschaft, die anstehenden Olympischen und Paralympischen Winterspiele und wünschen den Athlet*innen aus NRW dafür viel Erfolg!

     Mit freundlichen Grüßen

     Stefan Klett                              Dr. Christoph Niessen

    Präsident                                  Vorstandsvorsitzender

    03.02.2026, 21:22
  • Safe Sport im Rudern NRW
    NW E10 Verband
    Unsere Zielsetzung für den "Schutz vor Gewalt im Rudersport NRW" Parallel zu unseren Anstrengungen im Bereich der Prävention wird das vorhandene Schutzkonzept entlang der bereits im Frühjahr 2025 mit den Zuständigen des LSB NRW besprochenen Punkten und eben den aktuellen Erfahrungen im zweiten Quartal 2026 finalisiert und, entsprechend den Satzungsvorgaben, den Mitgliedern auf einem außerordentlichen Verbandstag am 27.06.2026 in Essen zur Bestätigung vorgelegt. Die Vereine werden in zwei digitalen Vereins-Workshops in der 21. KW in das Vorhaben eingebunden. Der DRV hatte in einer gemeinsamen Sitzung von Vorstand, Präsidium und Länderrat Anfang 2026 ein breites Verständnis für die Schaffung der SSC-Voraussetzungen erarbeitet. DRV-Präsident Moritz Petri sicherte zu, die Verfahrenszüge (Untersuchungskommission, Disziplinausschuss, Schiedsgericht) bis Ende 2026 mit qualifizierten Fachleuten zu besetzen und den Mitgliedsvereinen Arbeitshilfen für die satzungsmäßige Verankerung bereitzustellen. Bereits auf seinem Verbandstag am 25. März 2025 in Lüdinghausen hat der NW RV einstimmig auf Vorschlag von Wilhelm Hummels, Sprecher des Vorstandes, eine Resolution zur zeitnahen Umsetzung des Safe Sport Code (SSC) beschlossen, der Möglichkeiten aufzeigt, um, bei interpersoneller Gewalt, unterhalb der strafrechtlichen Relevanz, u.a. mit transparenten Vorgehensweisen und nachhaltiger Rechtssicherheit vorzugehen. Damit folgt der NW RV dem Beschluss der DOSB-Mitgliederversammlung vom Dezember 2024 und unterstreicht sein klares Bekenntnis zu einem sicheren Sportumfeld.

    „Gerade weil im Sport ein so ausgeprägtes Vertrauensverhältnis zwischen Mädchen und Jungen und Erwachsenen besteht, müssen wir besonders sensibel für mögliche Gefahren sein. Durch die spezielle – auch körperliche – Nähe entstehen potenzielle Gelegenheiten zu sexualisierter Gewalt. Sportvereine dürfen keine Tatorte werden! Und: Vereine müssen sichere Orte sein, an denen Mädchen und Jungen, die zum Beispiel in der Familie, durch Gleichaltrige oder in sozialen Netzwerken sexuelle Gewalt erfahren haben, Hilfe finden können.“

    Grußwort von Johannes-Wilhelm Rörig (Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs) zum »Safe Sport« – Dezember 2020. Link zum Handlungsleitfaden

    Unsere Zielsetzung

    Kinder und Jugendliche sollen im Rudersport ohne Gewalt und Diskriminierung aufwachsen und persönlich reifen. Sporttreibende aller Altersgruppen und Geschlechter sollen im Rudersport körperlich aktiv werden und Gemeinschaft erleben können, frei von interpersoneller Gewalt in jeder Form. Wir, die Verantwortlichen des Nordrhein-Westfälischen Ruderverbandes (NW RV) wollen diese Sporttreibenden vor jeglicher Form der Gewalt im Rudersport schützen.

    Wir wollen mit einer Kultur der Achtsamkeit und des verantwortlichen Handelns dazu beitragen, Betroffene zum Reden zu ermutigen, potentielle Täter*innen abzuschrecken und ein Klima zu schaffen, das Kinder, Jugendliche und Erwachsene – mit und ohne Behinderung – im Sport vor Gewalt schützt und sie so ohne Gewalt ihren Sport ausüben und dabei in jeder Hinsicht wachsen und sich entwickeln können.

    Unser Anspruch

    Im Hinblick auf Kindeswohlgefährdung und interpersoneller Gewalt vertreten wir als NW RV eine Null-Toleranz-Haltung. Wir sprechen uns klar gegen jegliche Form von Gewalt aus, sei sie psychischer, physischer oder sexueller Natur. 
    Jeder Verdachtsfall im Zuständigkeitsbereich des NW RV wird aufgegriffen. Dazu fordern wir alle für den NW RV tätigen Personen auf, Verdachtsfälle und generell Vorkommnisse bereits dann zu melden, wenn angenommen werden kann, dass bei einem Nicht-Einschreiten eine Eskalation (im Sinne mindestens von Grenzverletzungen) wahrscheinlich ist. Dabei gilt es, umsichtig und dennoch konsequent zu handeln.

    Von allen Funktionsträger*innen erwarten wir, dass sie mit der Unterzeichnung des Ehrenkodexes des Deutschen Ruderverbandes (DRV) und der Anerkennung des beigefügten Verhaltenscodex nach besten Kräften ihre Arbeit insbesondere mit Kindern und Jugendlichen in unserem Verband unter Einhaltung ethischer und moralischer Gesichtspunkte gestalten, ihr Handeln an den beigefügten Verhaltensregeln ausrichten und ihrerseits direkt eingreifen, wenn Gewalt durch Andere Raum greift. Gleichermaßen erwarten wir von allen Sporttreibenden einen respektvollen und gewaltfreien Umgang miteinander.

    Unser Vorgehen

    Der NW RV hat in einem knapp dreijährigen Prozess ein „Konzept zum Schutz vor Gewalt“ erarbeitet und mit Beschluss des Verbandstages in Kraft gesetzt. Das Schutzkonzept mit seinen Kernelementen zur sportartspezifischen Risikoanalyse, dem Interventionsplan sowie dem Präventionskonzept ist das Ergebnis umfangreicher Auswertung der Grundlagendokumente der Deutschen Sportjugend [link], des LSB NRW sowie anderer Sportfachverbände und Institutionen, die sich mit der Materie bereits intensiv auseinandergesetzt haben. In zahlreichen Workshops und Meetings im virtuellen Raum hat der NW RV Akteur*innen aus Vorstand, Präsidium, Ruderjugend und Schülerruderverband und allen voran aus der Trainerschaft und dem Landeskader des Nachwuchsleistungssports eingebunden, erläutert, diskutiert und letztlich für das Konzept formuliert. Dem Vorstand wurde am 2. Dezember 2024 ein Konzept vorgelegt, dass das bis dahin erreichte widerspiegelte, in dem Verständnis, insbesondere im Bereich der Risikoanalyse weiter intensiv nach möglichen Schwachstellen zu suchen, die gewaltbegünstigend sein können.

    Unsere Aktivitäten

    In der Präventionsarbeit haben wir unser Maßnahmenpaket [Dokument] ergänzt und weiter umgesetzt. Erkenntnisse aus den zurückliegenden Ereignissen haben dazu beigetragen. Die Frequenz, die Intensität und Akzeptanz unserer Maßnahmen mit den Zielgruppen Trainer*innen, jugendliche Leistungssportler, Betreuer*innen hat deutlich zugenommen und ist heute in der Trainerqualifikation und auf Kaderlehrgängen obligatorisch. Damit wollen wir eine Haltung fordern und fördern, welche die Rechte und das Wohl der Athletinnen und Athleten in den Mittelpunkt stellen und die Handlungssicherheit unserer Trainer*innen und Funktionsträger*innen fördern.

    Im Breitensporttrainerlehrgang 2025, vom 16. bis 20. August 2025 in Kleve, referierte Charlotte Hentrich (Fachberaterin Prävention des NW RV) zum Thema „Schutz vor Gewalt im Sport“. Im Rahmen eines einfachen Rollenspiels, in dem sich jeder, entsprechend seiner Rolle (als betroffene oder beschuldigte Person, anwaltliche Vertretung, Vorstand, Presse) lediglich im Raum positionieren musste. Alle konnten im wahrsten Sinne des Wortes körperlich spüren, wie nahe „die Dinge“ an einen herankommen.

    Im Rahmen der Landeskaderlehrgänge des NW RV (U17 und U 19) führt Charlotte Hentrich seit 2025 regelmäßig Gesprächsrunden zur thematischen Sensibilisierung mit den Athlet*innen durch. Ein zentrales Thema dabei ist auch die sog. Peergewalt, die Gewalt, die Aggression und die Grenzüberschreitung unter Gleichaltrigen.

    Für die Trainerfortbildungen 2025 und 2026 ist das Thema „Schutz vor Gewalt im Rudersport“ ein besonderer Schwerpunkt. Die Wochenendfortbildung vom 22. und 23. November 2025 an der Sportschule der Bundeswehr in Warendorf fokussierte dementsprechend auf den Themenbogen „Trainer*innen-Ansprache - Kommunikation im Sport, Teambuilding Kommunikation“ (Lotta Buron, Essen), Mentale Herausforderungen im Leistungssport (Annette Link, https://www.freyyourmind.com/) und „Schutz vor Gewalt im Sport - Sensibilisierung und Verhaltenskodex“ (Charlotte Hentrich).

    Unser Interventionsansatz

    Die Ausgestaltung des Interventionsverfahrens ist das zentrale Instrument in der glaubwürdigen Umsetzung eines Schutzkonzeptes und seiner Ziele.

    Ein neues, mit unabhängigen Fachleuten besetztes Gremium wurde am 18.02.2026 durch den Vorstand des NW RV einstimmig berufen. Es sichert die professionelle und neutrale Bearbeitung von Meldungen und stärkt die Handlungsfähigkeit des Verbandes auch in der Übergangsphase bis zur vollständigen Einführung neuer Verfahren und Gremien im Sinne der Handlungsempfehlung des Safe Sport Codes (SSC).

    „Der SSC bietet klare Verfahrenswege und größere Rechtssicherheit – für Betroffene, Funktionsträger und Vereine gleichermaßen“, so Wilhelm Hummels und Tobias Weysters, Sprecher des NW RV „Mit der Berufung des unabhängigen Interventionsteams und dem Fahrplan für die Satzungsänderungen sind wir auf einem sehr guten Weg.“

    Unsere originäre Präventionsarbeit und die Entgegennahme von Meldungen bleiben jedoch auch nach Einführung des SSC das Core Business für alle im NW RV tätigen Aufgabenträger.“

    Unsere Aktivitäten zur Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes

    Parallel zu unseren Anstrengungen im Bereich der Prävention wird das vorhandene Schutzkonzept entlang der bereits im Frühjahr 2025 mit den Zuständigen des LSB NRW besprochenen Punkten und eben den aktuellen Erfahrungen im zweiten Quartal 2026 finalisiert und, entsprechend den Satzungsvorgaben, den Mitgliedern auf einem außerordentlichen Verbandstag am 27.06.2026 in Essen zur Bestätigung vorgelegt. Die Vereine werden in zwei digitalen Vereins-Workshops in der 21. KW in das Vorhaben eingebunden.

    Die Umsetzung des Safe Sport Codes durch den DRV im November 2026 (Rudertag) wird dann voraussichtlich eine weitere, zeitnahe Anpassung erforderlich machen. Der DRV hatte in einer gemeinsamen Sitzung von Vorstand, Präsidium und Länderrat Anfang 2026 ein breites Verständnis für die Schaffung der SSC-Voraussetzungen erarbeitet. DRV-Präsident Moritz Petri sicherte zu, die Verfahrenszüge (Untersuchungskommission, Disziplinausschuss, Schiedsgericht) bis Ende 2026 mit qualifizierten Fachleuten zu besetzen und den Mitgliedsvereinen Arbeitshilfen für die satzungsmäßige Verankerung bereitzustellen.

    Bereits auf seinem Verbandstag am 25. März 2025 in Lüdinghausen hat der NW RV einstimmig auf Vorschlag von Wilhelm Hummels, Sprecher des Vorstandes, eine Resolution zur zeitnahen Umsetzung des Safe Sport Code (SSC) beschlossen, der Möglichkeiten aufzeigt, um, bei interpersoneller Gewalt, unterhalb der strafrechtlichen Relevanz, u.a. mit transparenten Vorgehensweisen und nachhaltiger Rechtssicherheit vorzugehen. Damit folgt der NW RV dem Beschluss der DOSB-Mitgliederversammlung vom Dezember 2024 und unterstreicht sein klares Bekenntnis zu einem sicheren Sportumfeld.

    Die breite Beteiligung aller relevanten Gruppierungen erfolgt weiterhin durch deren Vertretung in der „Arbeitsgruppe zum Schutz vor Gewalt im Rudersport“, deren Kompetenz durch Experten erweitert wird. Diese Arbeitsgruppe soll unsere strukturellen und verfahrensbezogene Schwächen weiterführend identifizieren und wichtige Hinweise für die Weiterentwicklung unserer Präventions- und Interventionsarbeit geben.

    Unsere Kontakte

    Für unsere eigene Arbeit haben wir über die Abstützung auf die Fachkompetenz des LSB NRW hinaus Kontakte geknüpft und profitieren von der Kompetenz von „Anlauf gegen Gewalt“ (https://www.anlauf-gegen-gewalt.org/ ), die Initiativen „Mensch sein im Sport“ (Niedersächsische Lotto Sport Stiftung, https://www.lotto-sport-stiftung.de/aktuelles/mensch-sein-im-sport-das-neue-projekt-der-stiftung/ )und EducationY (https://www.education-y.de/ ).

    03.02.2026, 14:12