Der NW RV hat mit der ARAG-Sportversicherg im März 2017 eine Vereinbarung über die Abdeckung von Spezifika im Rudersport  insbesondere zu Themenbereichen Rudern in Renn- und Fahrgemeingemeinschaft und Delegation abgeschlossen. 

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pdf ARAG Sportversicherung_NW RV Vereinbarung zu Spezifika im Rudersport.pdf

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Diese Vereinbarung ist eine Ergänzung zum allgemeinen Sportversicherungsvertrag.

Im März 2021 wurde der neue Sportversicherungsvertrag zwischen dem LSB NRW und der ARAG abgeschlossen. Der D&O Versicherung-Schutz ist nun Bestandteil des allgemeinen Vertrages und muss nicht mehr separat abgeschlossen werden. Dies ist eine deutliche Verbesserung neben den erhöhten Versicherungssummen.

pdf D&O Schutz nun im allgemenen Sportversicherungsvertrag enthalten.pdf

Die Sporthilfe NRW e.V. hat ein umfassenden Sportversicherungvertrag mit verschiedenen anderen Versicherungssparten entwickelt:

Unfallversicherung
Haftpflichtversicherung
Vertrauensschadenversicherung
Reisegepäckversicherung
Krankenversicherung
Rechtsschutzversicherung

Grundsätzlich ist die Sportversicherung als Beihilfe für die Solidargemeinschaft aller Sportler/innen geschaffen worden. Sie kann deshalb weder die private Vorsorge des Einzelnen ersetzen noch bei Schäden geringeren Ausmaßes helfen. Soweit vertretbar, sollen in bestimmten Fällen Versicherungsleistungen aus der Sporthilfeversicherung erst dann erbracht werden, wenn ein Schadenausgleich anderweitig nicht erreicht werden kann.

Die Sporthilfe NRW e.V. sieht eine wichtige Aufgabe darin, der organisierten Sportgemeinschaft einen Versicherungsschutz zur Verfügung zu stellen, der die vorhandenen Risikobereiche bei der jeweiligen Funktion oder Tätigkeit für den Verband oder Verein weitgehend abdeckt.

Zu Einzelheiten der Versicherungspakete verweisen wir auf die Leistungsbeschreibungen der Sporthilfe.

Formulare für Schadenmeldungen finden sich auf der Homepage der Sporthilfe.

Auch wenn es für die meisten Vereine alltägliches Grundverständnis ist, die Versicherungsbeiträge sind gesondert zum Verbandsbeitrag zu entrichten.

Die Kurzinformation zur Sportversicherung ist als Anhang hier angefügt.

Der LSB selbst bietet im VIBBS-Bereich einen weiteren, guten Überblick an.

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