Im Vorfeld des 66. Rudertages, der ursprünglich nur das Themenfeld „Neue Satzung“ haben sollte, war ein zweites Oldenburg befürchtet worden. Vor 13 Jahren wurde nach einem langen Rudertag mit vielen Änderungsanträgen die aktuelle Satzung verabschiedet, die nicht nur von Fachleuten als überholt und durch die zahlreichen Änderungsanträge nicht aus einem Guss eingeschätzt wird.
Sicherheitsrichtlinie
Da auf dem letzten Rudertag in Schweinfurt die von Bernd Fleischmann initiierten Anträge für eine generelle Verschärfung egal auf welchem Gewässer aus zeitlichen Gründen nicht mehr behandelt werden konnten, wurden diese gleich zu Beginn des Rudertages erörtert. Einhellig war die Auffassung der Delegierten, dass es bei der Verpflichtung der Vereine bleiben sollte, Sicherheitsrichtlinien aufzustellen, die den Vorgaben unveränderten Sicherheitsrichtlinie folgen und die regionalen Gegebenheiten sachgerecht berücksichtigen.
Satzung
Moritz Petri hatte bereits bei seiner Wahl 2021 die Notwendigkeit einer neuen Struktur und damit auch einer neuen Satzung betont und dies zur Bedingung für seine Amtszeit gemacht.
Die in Hannover 2022 verabschiedete neue Satzung hat 63 Paragrafen und 34 Seiten. Die Oldenburger Satzung umfasst auf 23 Seiten 42 Paragrafen.
Die Vorbereitungszeit für Oldenburg betrug 36 Monate, der erste veröffentlichte Entwurf der 2022`er Satzung lag im Juni nach 4 Monaten, der finale Entwurf nach 7 Monaten vor.
Während man für Oldenburg Experten von außen hinzuzog, hatte der DRV Satzungsexperten aus eigenen Reihen berufen. Den Vorsitz der Satzungskommission übernahm Dr. Lars Koltermann, im Team arbeiten weiter mit Eler von Bockelmann, Gunnar Hegger, Dr. Florian Eichner und Christoph Brendel. Die juristische Kompetenz, der Erfahrungsschatz der Fünferrunde – allesamt mit Führungsaufgaben aus Verein und Verband bestens vertraut – und ihr Teamworking zeigte sich auch auf dem Verbandstag in Hannover. Die Satzungskommission ging gelassen, professionell mit Änderungsanträgen um und verlor nie das Ziel, eine Satzung aus einem Guss ohne Brüche zu erreichen, Oldenburg war stets im Hinterkopf.
Die von der Geschäftsstelle und Satzungskommission erstellte gut lesbare Synopse der Änderungsanträge war eine hervorragende Diskussionsgrundlage. Die Beschränkung der Redezeit auf 3 Minuten tat ein Übriges dazu bei, dass die Änderungsanträge eingehend aber nicht zeitfressend diskutiert wurden. Die Abstimmungen dazu sollten ein Meinungsbild ergeben.
Beim § 43 Fachressorts erlebte dann der Rudertag 2022 eine Sternstunde der Verbandsdemokratie.
Der Satzungsentwurf beinhaltete, das Fachressorts und ihre Themen nicht mehr verbindlich festgelegt werden und jederzeit aufgelöst werden könnten. Damit hätte auch das Traditionsressort Wanderrudern aufgelöst werden können. Der Vorstand sollte ursprünglich ein Initiativrecht haben.
Je mehr wir uns im Vorstand und Präsidium des NW RV und auch auf der Delegiertentagung in Krefeld mit dem Wortlaut und dem Kontext des vorliegenden Entwurfes beschäftigt haben, desto mehr wurde klar, dass der vorliegende Entwurf insgesamt nicht gelungen war und Missverständnisse aber auch Fehlentwicklungen ermöglicht hätte. Es wurde uns auch klar, dass der vorgelegte § 43 dazu hätte beitragen können, dass die Zustimmungsquote zur Satzung in Gefahr war.
Wir haben als NW RV einen Änderungsantrag eingebracht, der letztlich wesentliche Grundsätze der Vorlage zugunsten von Entscheidungsrechten des Präsidiums und des Rudertages veränderte. Die Kernressorts Wettkampf, Breitensport, Wanderrudern können danach nur vom Rudertag aufgelöst werden. Die Vorsitzenden der Fachressorts sollen vom neuen Präsidium im Benehmen mit dem Vorstand ernannt werden. An diesem Änderungsantrag hat Gunnar Hegger mitgewirkt, um das Ziel Satzung aus einem Guss zu gewährleisten.
Der Landesruderverband Baden-Württemberg hatte weitgehend ähnliche Gedanken in einen eigenen Antrag verfasst, darüber hinaus aber die Beibehaltung der Wählbarkeit der Ressortvorsitzenden gefordert.
Es galt den passenden Inhalt und die richtige Reihenfolge der Antragsteile zu finden. Baden-Württemberg zog seine Anträge zurück, soweit diese bereits mit dem Antrag vom NW RV abgedeckt war und ergänzte die „ewigen Ressorts“ um Bildung.
Das Bild des Rudertages: die Runde – Mitglieder der Satzungskommission, der beiden Landesruderverbände, der DRV Justitiar – hören aufmerksam zu, erörtern sachlich in wechselseitigem Respekt und finden in Übereinstimmung den richtigen Weg – hat eine Aussagekraft, die mit Worten kaum erreichbar ist und belegt die Sternstunde der Verbandsdemokratie
Der Antrag aus Baden-Württemberg, die Wählbarkeit der Ressortleiter beizubehalten, fand eine respektable Zustimmung von 45 % und somit aber nicht den Weg in die Satzung.
Zum Änderungsantrag zu § 43 des NW RV ergab sich ein positives Meinungsbild von knapp 60 %. Dies interpretierte die Rudertagsleitung als Stoppschild für den Weg in die Satzung. Das Grummeln im Saal war unüberhörbar. Die Satzungskommission war mit der Auffassung der Rudertagsleitung unisono nicht einverstanden und plädierte für die Aufnahme in den zur Abstimmung zu stellenden Satzungsentwurf. Diese Auffassung verkündete dann Justitiar Stefan Felsner, womit letztlich auch der Vorstand des DRV einverstanden sein. Jetzt war Beifall im Saal gut hörbar.
In einer weiteren Pause arbeitete die Satzungs-AG alle Änderungsanträge, die eine Mehrheit gefunden hatten, in den endgültigen Satzungsentwurf ein. Er wurde den Delegierten im Saal per E-Mail zugestellt, Eler von Bockelmann erläuterte ihn noch einmal. Dieser vollständige Satzungsentwurf wurde vom Präsidium DRV als sein Antrag zur Abstimmung gestellt und fand die überzeugende Mehrheit von 90, 67 %.
Aus der Sicht des Verfassers hat die gefundene Lösung zu § 43 – „ewiges Ressort“ Wanderrudern als nur ein Stichwort - einen nennenswerten Anteil daran, dass die Satzung mit fast 91 % verabschiedet wurde. Flur- und Nachgespräche bestätigen dieses. Viele Delegierte haben sich für die Satzung entschieden, obwohl sie für die Beibehaltung der Wahl der Ressortvorsitzenden waren.
Eher als Randnotiz ist zu verstehen, dass der Änderungsantrag des NW RV zu § 25, die Zahl der delegierbaren Stimmen auf 10 zu begrenzen nur eine Zustimmung von 25 % und damit nicht den Weg in Satzung fand, Bemerkenswert ist hier, dass der NW RV hier die Zustimmung des Ehrenvorsitzenden Siegfried Kaidel hatte.
Die Satzungskommission hat hervorragend gearbeitet und sollte uns erhalten bleiben. Die fachliche Kompetenz und Überzeugungskraft sind da, so die einhellige im Plenum wahrgenommene Meinung.
Die Erörterung der neuen Satzung hat gerademal 4,5 Stunden benötigt und war eine so nicht erwartete Sternstunde der Verbandsdemokratie.
Moritz Petri war sichtlich erleichtert über das gute Abstimmungsergebnis und nahm die Glückwünsche gerne entgegen. Die rechtlichen Voraussetzungen sind geschaffen, um nun die anstehenden Aufgaben zur Umsetzung im Haupt- und Ehrenamt anzugehen.
Bericht des Vorstandes zum Leistungssport
Hier gibt es nur Bekanntes zu berichten. Die Erklärungen der Verantwortlichen, man befände sich im Umbruch und man müsse gemeinsam die Zukunft bewältigen, sind seit Längerem fast wortgleich zu hören.
Ralf Holtmeyer replizierte einige Aussagen, verwies auf erfolgreiche Konzepte im Ausland, es gäbe aber nicht das eine, einzig richtige.
Der Artikel auf rudern.de titelt „Bittere Situation im Rudersport“.
https://www.rudern.de/news/drv-bekommt-einen-hauptamtlichen-vorstand
Resümee
Der Rudertag 2022 hob sich deutlich von denen der Vorjahre ab. Die Vorbereitungen zu den Tagesordnungspunkten waren gut, die Satzungskommission hat gradlinig und zielorientiert mitgewirkt und die gute Leitung des Rudertages unterstützt, Konfliktpunkte wurden ruhig und sachgerecht gelöst. Die Stimmungslage bei den Delegierten war unisono, es war ein guter Rudertag, bitte weiter so. Als letzte Anmerkung, es war auch ein Rudertag, der pünktlich zu Ende ging.
Auf Wiedersehen 2024 in Halle an der Saale.
Wilhelm Hummels