Allgemeine Teilnahmebedingungen Lehrgangsveranstaltungen NWRV
Allgemeine Teilnahmebedingungen Lehrgangsveranstaltungen NWRV
Veranstaltungsort
Die Lehrgangsorte und Gewässer werden in der Ausschreibung genannt. Für webbasierte Lehrgänge wird kein Ort angegeben.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online unter Nutzung der SAMS-Applikation durch den Verein bzw. die Ruderriege, der oder die Mitglied in unserem Verband ist. Eine Anmeldung von Einzelpersonen ist für die meisten Lehrgänge möglich, soweit eine Vereinsmitgliedschaft besteht. Für die Teilnahme zu den Lizenz-Lehrgängen kann eine Anmeldung ausschließlich durch die Vereine erfolgen. Für Teilnehmende muss in SAMS eine aktuelle Telefonnummer und E-Mail-Adresse hinterlegt sein, um die Verteilung von Lehrgangsinformationen und in besonderen Situationen eine Erreichbarkeit zu ermöglichen.
Die Teilnehmenden müssen muss in der Verbandssoftware mit den auch vom LSB/DOSB geforderten Daten vor der Anmeldung erfasst sein!!!
Siehe Rundschreiben Lehrgangsanmeldung SAMS.pdf
Die Vereine/Ruderriegen haben Zugang zu dieser Verbandssoftware. Entsprechenden Rechte zur Anmeldung werden auf Anforderung zugewiesen ("SAMS-Beauftragten") und sind durch die Vereine aktuell zu halten.
Wenn der interessierte Teilnehmer keinen Zugangsberechtigten im Verein oder Ruderriege kennt, bitte eine Anfrage per Mail an SAMS@nwrv.org richten.
Anmeldungen außerhalb der Verbandssoftware SAMS können nicht berücksichtigt werden. Nachmeldungen sind mit der jeweiligen Lehrgangsleitung abzusprechen. Die Anmeldungen werden entsprechend der Eingangsreihenfolge berücksichtigt. Soweit Wartelisten geführt werden, ist das im jeweiligen Lehrgang angezeigt.
Die Lehrgänge des NWRV zur Trainer*in-Qualifizierung sind grundsätzlich für Teilnehmende aus anderen Landesverbänden geöffnet. Im Einzelfall können höre Teilnahmegebühren erhoben werden.
DRV-Lizenzordnung
Für Ausbildung zur Erlangung der Trainer-C-Lizenz und Fortbildungsmaßnahmen für die Verlängerung dieser Lizenzen ist die DRV-Lizenz-Ordnung maßgebend, hier auch als Anhang beigefügt.
Lehrgangsgebühr
Der in der Ausschreibung angegebene Teilnehmerbeitrag wird in der Regel nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt und ausschließlich per Lastschrift an den Verein oder die angegebene Bankverbindung bei persönlicher Anmeldung durch einen Teilnehmenden eingezogen.
Anmeldebestätigung
Mit der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden sowie der Verein automatisch eine Bestätigung, die auch den Status der Anmeldung enthält.
Soweit dies erforderlich ist, werden den Teilnehmenden vor der Veranstaltung per Rundschreiben weitere Informationen zugesandt. Eine aktuelle E-Mail-Adresse ist daher unerlässlich und durch den Teilnehmenden ggf. in SAMS zu korrigieren.
Stornierung der Teilnahme
Stornierungen der Anmeldung sind nur online in SAMS möglich.
Stornokosten:
- bis Anmeldeschluss
- Keine.
- bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn
- 50 % Lehrgangsgebühr, wenn keiner aus aus der Warteliste nachrückt.
- bis eine Woche vor Lehrgangsbeginn
- 75 % Lehrgangsgebühr, wenn keiner aus aus der Warteliste nachrückt.
- In der Woche vor Lehrgangsbeginn und bei Nichterscheinen
- - Volle Gebühr
Lehrgangsausfall
Bei Ausfall eines Lehrganges erfolgt eine schriftliche Absage per Rundschreiben. Lehrgangsgebühren werden zurückerstattet und es wird baldmöglichst ein Ersatztermin benannt. Weitergehende Verpflichtungen des NWRV bestehen nicht.
Teilnehmerversicherung
Teilnehmende an Lehrgangsveranstaltungen des NWRV, sofern sie Mitglied eines Verbandsvereines sind, sind über den Rahmenversicherungsvertrag beim LSB NWRV gegen Unfälle versichert. Für alle anderen Teilnehmenden besteht keine Unfallversicherung. Weitergehende Versicherungen und Haftungsansprüche werden durch den NWRV nicht gewährt.
Nordrhein-Westfälischer Ruder-Verband e.V.