Datenschutz Verbandsarbeit / SAMS Verbandsoftware

NW E 55 Datenschutz

Der NW RV sieht in der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen eine sehr wichtige Vorgabe und hat sich in § 35 seiner Satzung sich sehr strengen Auflagen unterworfen, einschließlich eines Vermarktungsverbotes sämtlicher generierter Daten.

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz werden berücksichtigt und sind in das Handling der Verbandssoftware integriert.Hierzu zählen u.a. Informationen zur Datenverarbeitung, Einverständniserklärungen, Verpflichtlichtungserklärungen Bundesdatenschutzgesetz, Nutzungsbedingungen u.a.  

Im Einzelnen ist dies dem folgenden Artikel "          " zu entnehmen

Datenschutzbeauftragter:

Gleichzeitig wird der Hinweis wiederholt, dass die Vereine für ihre AthletenInnen, die an Maßnahmen des NW RV für ihren Verein teilnehmen, primär zu der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verpflichtet sind. 

Der NW RV ist in seiner Verbandsarbeit insbesondere auf den Gebieten Leistungssport und Lehre und Ausbildung darauf angewiesen, auch Kontaktdaten zu erheben, die schnelle Benachrichtigungen zu ermöglichen. Hierzu zählen eine Telefon-Nummer und der E-Mail-Account. Dies Daten werden auch erhoben von der DaLiD-Datenbank des LSB bzw. von der DRV Kader-Athletendatenbank. Nur mit einem E-Mail-Account kann der/die AthletIn Benachrichtigungen über Lehrgänge des NW RVerhalten oder sich selbst in SAMS anmelden.

Die Nennung des Geburtstages bzw. -jahres ist bereits Alltag bei Kinderregatten.

Kontaktdaten von U17/U19 von AthletenInnen  werden grundsätzlich nicht auf der Homepage des NW RV veröffentlicht.

Die ersten Lehrgänge im U17 Bereich finden letztlich mit dem Ziel einer Kadergenerierung statt. Kadermaßnahmen sind im U19 Bereich Alltag. Deshalb sind die zutreffenden Kontaktdaten einschließlich Telefon-Nr. und E-Mail-Account der Teilnehmer bei sämtlichen Maßnahmen des NW RV Voraussetzung für eine Teilnahme. Die Landestrainer sind angewiesen, die Teilnahme zu verweigern.

Sehen die Vereinsverantwortlichen für Ihre AthletenInnen die Notwendigkeit, über die bereits im Verein vorliegende Datenschutzerklärung ihrer AthletenInnen unterschrieben von den Erziehungsberechtigten hinaus eine gesonderte Erklärung zu erstellen, dann steht hierfür ein Formular zur Verfügung. 

Zur Einhaltung der Datenklarheit ist der NW RV auch gegenüber dem LSB verpflichtet. Dummy-Daten sind nicht erlaubt.

veröffentlicht am null um null; erstellt von Hummels, Wilhelm
letzte Änderung: 01.01.18 17:23

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